Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 241

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Mein erster Weg war zum Landeshauptmann von Kärnten, und der hat sich sofort  – und das betone ich – bereit erklärt, Aufsandungsurkunden im Interesse der Fischereiberechtigten zu unterschreiben und in Verhandlungen mit Grasser und Molterer einzutreten, die in Kenntnis dieser unglaublichen Vorkommnisse sofort reagiert und – ich möchte das jetzt ein bisserl leger sagen – ihre Beamten dort zurückgepfiffen haben. Parallel dazu wurde ein Kärntner Modell entwickelt, das jetzt auch Grundlage dieses Gesetzes ist.

Ein weiterer Punkt war natürlich auch, dass Herr Universitätsprofessor Dr. Ogris erkannt hat, dass Fischereirechte als offenkundige Dienstbarkeit ins Gesetz aufgenommen werden könnten. Das wurde dann auch von einem OGH-Urteil letztlich bestätigt. Und um dieses sinnvolle, bürgernahe, ohne großen Aufwand zu vollziehende Gesetz zu verwirklichen, ist es wichtig, hier heute diesen Beschluss zu fassen. Wir begrüßen dieses Gesetz, und es hat unsere Zustimmung.

Abschließend möchte ich mich stellvertretend für alle Fischereiberechtigten – ich gehöre zu ihnen – bei beiden Ministern, bei Molterer und Grasser, recht herzlich bedanken. Sie haben hier Gerechtigkeit walten lassen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

22.59

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! "Petri Heil!" zur späten Stunde. (Heiterkeit. – Rufe: Petri Dank!)

Ich habe einen bereits angekündigten Abänderungsantrag einzubringen, der lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Grollitsch, Gradwohl, Dr. Kräuter, Auer, Ing. Scheuch, Mag. Kogler und Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesentwurf im Bericht des Finanzausschusses (921 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (897 der Beilagen) betreffend die Belastung öffentlichen Wassergutes mit Fischereirechten

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Im § 1 wird die Wortfolge "einer Urkunde" durch die Wortfolge: "einer gebührenfreien Urkunde" sowie die Wortfolge "über 40 Jahre durch Eintragung" durch die Wortfolge "über 20 Jahre insbesondere durch Eintragung" ersetzt.

*****

Nur noch ein kurzer Hinweis dazu, meine Damen und Herren: Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Wurde seit 1916 ein Fischereirecht in öffentlichen Gewässern ohne das dazu gehörende Grundstück veräußert, käme die Verbücherung dieses Rechts einer Neubegründung einer Dienstbarkeit gleich – und jetzt kommt es –, welche der Bund nicht, zumindest nicht un-entgeltlich, hinnehmen müsse.

Auf Grund dieses OGH-Urteils hat sich der Finanzminister großzügigerweise – man darf das so nennen – dafür entschieden, dieses Recht nicht zu veräußern, sondern dem Faktum Rechung zu tragen, dass hier Fischereiberechtigte seit Jahren und Jahrzehnten fischereilich tätig waren und natürlich auch ihre Leistungen für die Fischwässer erbracht haben, und er hat die Mög


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