Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 26

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ehrenamtlich den Dienst am Nächsten zu leisten. Ich bedanke mich ganz, ganz herzlich. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.06

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Mit diesem Abänderungsantrag der Regierungsparteien erleben wir, was es bedeutet, wenn eine Oppositionspartei bereit ist, eine Konzession zu machen und von ihrem Recht nicht Gebrauch zu machen, so wie wir das vorher getan haben. Herr Präsident! Ich ersuche Sie, diese Situation durch eine Stehpräsidiale prüfen zu lassen.

Die Regierungsparteien haben erst mittels eines GOG-Antrages im Ausschuss, also über eine Änderung erreicht, dass über das Thema ASVG überhaupt eine Debatte im Ausschuss stattgefunden hat und dieses als GOG-Antrag hinzugefügt wurde. Im Ausschuss selbst war klar, dass damit kein Pensionsanpassungsantrag, wie er jetzt von Kollegem Pumberger vorgelegt wurde, gemeint ist und verbunden wird.

Kollege Pumberger legt uns hier über diesen GOG-Antrag, der im Ausschuss beschlossen und entschieden wurde, einen Abänderungsantrag vor, der massiv in das bestehende Pensionsrecht eingreift und im Rahmen einer Debatte über das Sanitätergesetz mit entschieden werden soll.

Wir erleben hier zum zweiten Mal den Missbrauch eines parlamentarischen Instruments. Wir sollten hier über das Sanitätergesetz diskutieren, müssen aber jetzt als Opposition über die Pensionsanpassung diskutieren. Ich halte diesen Vorgang für unglaublich und geradezu einen Missbrauch eines Rechtes, das das Parlament natürlich hat und haben soll, aber in einem Zusammenhang, von dem die Präsidiale – genau die Präsidiale, von der wir gesprochen haben – das letzte Mal der Meinung war, dass die Anträge, die mittels GOG eingebracht werden, auch geprüft werden sollen. Hier hat sich nämlich eine Praxis entwickelt, die es möglicherweise notwendig macht, dass im Rahmen einer sauberen Prüfung von Seiten des Parlaments, einer juristischen Prüfung, entschieden werden muss, wie diese Praxis, mittels GOG-Anträgen hier Abänderungen einzufügen, weitergeführt werden soll.

Ich halte es nicht für tragbar, dass hier – nach dem, was gestern stattgefunden hat, als im Rahmen einer Debatte über Konjunktur und Beschäftigung eine BSE-Debatte eingefügt wurde – im Rahmen eines Sanitätergesetzes und ohne Debatte im Ausschuss die Pensionsanpassung diskutiert und entschieden werden soll.

15.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass ich normalerweise versuche, Sitzungen nicht zu häufig zu unterbrechen, sondern die Entscheidungen selbst zu treffen. Nachdem ich aber vor ein paar Minuten einem Ersuchen um Unterbrechung stattgegeben habe, möchte ich jetzt nicht den Anschein von unterschiedlichen Maßstäben erwecken.

Ich unterbreche kurz die Sitzung und bitte noch einmal die vier Fraktionsvertreter plus im Saal anwesende Präsidenten, zu mir zu kommen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 15.09 Uhr unterbrochen und um 15.16 Uhr wieder aufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich will die Komplexität des Themas, nämlich die Frage, inwieweit ein solcher Abänderungsantrag zu einem § 37-Antrag eine ordnungsgemäße Vorbereitung auf eine wichtige Materie ermöglicht, nun nicht im Einzelnen darlegen. Kollege Öllinger hat darum gebeten, dass dieser An


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