Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 30

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt ein Wunsch auf tatsächliche Berichtigung vor. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

15.30

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Mein Vorredner, Herr Kollege Rasinger, hat behauptet, ich hätte in meiner Rede das Ehrenamt lächerlich gemacht. (Ruf bei der ÖVP: Bei der SPÖ nicht das erste Mal!)

Meine Damen und Herren! Wahr ist vielmehr: Ich habe gesagt, der Preis für die gescheiterte Ideologie der Bürgergesellschaft im Rettungswesen ist, dass bis heute hauptberufliche Retter im Status von Hilfsarbeitern stehen, dass die Rettungsorganisationen bis heute vertröstet wurden und dass Lebensretter beim Retten bis heute mit einem Fuß im Gerichtssaal stehen. (Abg. Dr. Ofner: Das ist keine Berichtigung! Geh bitte! – Abg. Mag. Kukacka: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Das habe ich gesagt, und die ÖVP ist dafür verantwortlich. (Beifall bei der SPÖ.)

15.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf nunmehr den Herrn Minister bitten, das Wort zu ergreifen.

15.31

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass mit der heutigen Beschlussfassung unter das Rettungssanitätergesetz und unter eine mehrjährige Debatte, die meiner Meinung nach zu einem guten Kompromiss geführt hat, ein Schlussstrich gezogen wird. Ich gebe allen Vorrednern Recht, die gemeint haben, dass das österreichische Rettungswesen – egal, welche Organisation – nur möglich ist, weil wir Ehrenamtlichkeit und Professionalität unter einem Dach vereinen und keinen Gegensatz zwischen Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen schaffen.

Ich darf auch darum bitten, das Augenmaß insofern zu wahren, als sich die Verhandlungen eigentlich schon seit mehr als einem Jahr in einer Umbruchphase befunden haben, die Umsetzung aber auf Grund des Einspruches von zwei Bundesländern nach dem Konsultationsmechanismus bis zum heutigen Tag verschoben wurde. Herr Kollege Dr. Kräuter! Ich bitte Sie, nicht zu übersehen, dass das letzte Bundesland, das seinen Vorbehalt auf Grund des Konsultationsmechanismus zurückgezogen hat, kein anderes als Wien war. (Abg. Huber: Und davor die Steiermark!)  – Die Steiermark hat ihren Vorbehalt schon drei Monate vorher zurückgezogen, das Bundesland Wien war das letzte.

Ich bin Bürgermeister Häupl sehr dankbar dafür, dass er anlässlich der Eröffnung des renovierten Rettungsgebäudes der Wiener Rettungsgesellschaft diesen Vorbehalt des Landes Wien zurückgezogen und damit den Weg dafür frei gemacht hat, damit dieses Gesetz heute hier im Nationalrat verabschiedet werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass hier eine sinnvolle Symbiose aus dem, was jemand ausführen darf, der den Sanitätsberuf erlernt hat, und dem, was ausschließlich akademisch ausgebildeten Ärzten vorbehalten ist, entstanden ist.

Es besteht eine klare Trennung zwischen Studium und sonstiger Ausbildung, die wir dann unter Tagesordnungspunkt 7 zweifelsohne unter heftigerer Begleitmusik diskutieren werden als nun unter Tagesordnungspunkt 1, bei dem weitgehendes Einvernehmen besteht.

Es ist meiner Meinung nach aber trotzdem unübersehbar, dass man bereit ist, Kompetenzen, die ursprünglich Menschen mit akademischer Ausbildung vorbehalten waren, nunmehr auch Menschen mit nicht-akademischer Ausbildung nach entsprechender Schulung und bei entsprechender Qualifikation zu überlassen, damit sie helfen und in der Öffentlichkeit wirksam werden können.


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