Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 34

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lebensnotwendig für sehr viele dieser Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Schieder: Zur Geschäftsordnung!)

15.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeordneter Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.46

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich weiß schon, dass es in einer normalen Debatte ohne den Einsatz anderer parlamentarischer Instrumente nicht möglich ist, von einem Minister eine bestimmte Antwort zu erhalten, und er hat ja auf manche Punkte geantwortet. Aber dass er in dieser Beantwortung auf Punkte nicht antwortet mit dem Verweis, dazu habe er schon im Bundesrat geantwortet und das müssten die Abgeordneten wissen, das ist, bitte, eine Vorgangsweise, die nicht akzeptabel ist! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Mag. Trattner: Diese Wortmeldung ist doch Ihrer nicht würdig, Herr Schieder! Seien Sie mir nicht böse!)

15.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ein Antrag wurde nicht gestellt.

Ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Mag. Hartinger. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

15.47

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Frau Kollegin Bures, wer hier herzlose Politik betrieben hat, das waren Sie, das war Ihre Fraktion! Schauen Sie sich die Pensionserhöhungen an: 1996 betrug die Pensionserhöhung null, 1997 betrug die Pensionserhöhung null, 1998 waren es 1,3 Prozent und 1999 1,5 Prozent! Unsere Regierung hat jetzt vor allem für die sozial Schwachen und die Durchschnittspensionsbezieher die Pensionen im Rahmen der Inflationsrate erhöht – das, was Ihr Seniorensprecher fordert. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Und das sind 54 Prozent der Pensionen – vielleicht wissen Sie das nicht, Frau Kollegin.

Und nur ein Sidestep zum Kollegen Kräuter: Wenn Sie sagen, dass die Patienten im Kreis geschickt werden, dann wenden Sie sich bitte an "unseren" Landesrat in der Steiermark, an Landesrat Dörflinger von Ihrer Fraktion! Beschweren Sie sich dort, nicht hier! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber jetzt möchte ich zur Sache kommen: zum Sanitätergesetz. Meine Damen und Herren! Es freut mich außerordentlich, dass wir auch hier zur Sicherheit in Österreich beitragen. Wir hatten gestern eine große Diskussion über die Sicherheit und heute über das Sanitätergesetz. Meine Damen und Herren! Ein funktionierendes Rettungswesen gehört zum persönlichen Sicherheitsgefühl in einem Land. Die Menschen in Österreich erwarten zu Recht, dass sie, wenn sie Hilfe benötigen, diese auch rechtzeitig bekommen. Für einen Notfallpatienten ist zuerst die aktive Laienhilfe überlebenswichtig – und da ist jeder von uns gefordert –, und das rasche Eintreffen des Rettungsdienstes ist dabei die zweite Erwartung des Notfallpatienten.

Das Netz der Rettungsdienste ist dicht geknüpft, und Hilfsfristen der WHO von 15 bis 20 Minuten können immerhin für 80 Prozent der Betroffenen in Österreich eingehalten werden – in Schweden für 85 Prozent. Aber wir sind auf dem richtigen Weg.

Als dritten Punkt erwartet sich der Patient eine qualifizierte Betreuung, die durch den hohen Ausbildungsstand und durch das Engagement und jetzt auch durch dieses Gesetz gewährleistet ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Notfallkompetenz, die der Sanitäter durch diese gesetzliche Regelung, lebensrettende Maßnahmen wie Intubation und Defibrillation durchzuführen, erhält, ersetzt keinen Notarzt; das möchte ich auch einmal festhalten. Diese dienen rein der Stabilisierung. Aber wo braucht man lebensrettende Maßnahmen?


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