Aber wie bereits festgestellt, Herr Kollege Zernatto, es wird nach längerer Vorbereitungszeit, um das vornehm zu formulieren, dieses nicht unwichtige Gesetz im Interesse der Rettungsorganisationen und der dort Tätigen heute beschlossen – natürlich auch mit den Stimmen der Oppositionsparteien, weil ich überzeugt davon bin, dass das der erste Schritt in die richtige Richtung ist.
Meine Damen und Herren! Allerdings – und das sollte nicht unerwähnt bleiben – kenne ich auch die lange Geschichte der Entstehung dieses Rettungssanitätergesetzes sehr gut, denn auch ich war sehr lange damit befasst. Leider haben wir es nicht mehr zustande gebracht, und Sie wissen genau, warum wir dieses Gesetz erst heute beschließen.
Sie haben nunmehr eine etwas leicht nach unten nivellierte Version unserer Gesetzesvorlage heute hier zur Beschlussfassung vorgelegt, der wir natürlich gerne folgen, ohne in Jubel auszubrechen, Frau Kollegin Povysil, weil natürlich – und das wissen Sie als Ärztin nur zu genau – viele Bereiche noch offen sind. Auf einige davon möchte ich heute doch noch verweisen.
Es gibt – und Herr Kollege Grünewald hat es bereits angedeutet – bei der Verabreichung der Medikamente wahrscheinlich noch Probleme. Da ist noch einiges zu klären. Und es läuft das Sanitätergesetz durch seine fehlende Durchlässigkeit nach oben in der Ausbildung innerhalb der Gesundheitsberufe Gefahr, ein Sackgassenberuf zu werden, da die Ausbildungsinhalte natürlich extrem tätigkeitsspezifische Bezüge aufweisen.
Ich könnte noch einige andere Beispiele bringen. Ich hoffe, dass Sie so einsichtig sein werden, mit uns gemeinsam an diesem Gesetz zu arbeiten, um es um jene Dinge zu erweitern, die eigentlich im Interesse jener, die gerettet werden sollen, also der Patientinnen und Patienten, noch in dieses Gesetz mit eingearbeitet werden sollten.
Herr Kollege Pumberger, ein paar kleine Repliken auf Ihre Rede seien mir doch gestattet. Ich darf Sie erinnern: Sie waren einer derjenigen, die im Jahr 1999 hier ... – oder Frau Kollegin Povysil war es, die diesen Antrag eingebracht hat, und zwar einen Entschließungsantrag auf der Basis unseres Gesetzes. Da haben Sie noch etwas mehr wollen. Ich verstehe das. Sie sind jetzt in der Regierung, und da haben Sie leichte Abstriche machen müssen, weil Sie das erste Mal erkennen mussten, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Wir waren damals schon damit konfrontiert, und Sie sind es heute. – Das nur, damit die Kirche im Dorf bleibt, Herr Kollege. (Abg. Dr. Pumberger: Ein Selbständiger Antrag war das! Sie haben Ihren eigenen Antrag abgelehnt!)
Wir haben ihn damals genau so abgelehnt, wie Sie ihn jetzt ablehnen müssten und wir einen anderen einbringen müssen, weil Sie mit der ÖVP in der Koalition sind. Ich glaube, das muss ich jetzt nicht besonders erwähnen. (Beifall bei der SPÖ.) Diese kleinen Spielchen sind nicht so gut.
Im Übrigen, Herr Dr. Pumberger, weil Sie ja auch die Ehrenamtlichkeit erwähnten, die durch unseren Gesetzentwurf in Gefahr gewesen wäre. Ich darf Ihnen da etwas sehr Nettes zitieren – das kommt vom Österreichischen Roten Kreuz, nicht von mir, weil sonst könnte man sagen, ich würde da das Parlament ein bisserl beschwindeln; in diesem Schreiben, das an Hofrat Dr. Häusler geht, wird vom Roten Kreuz zu unserem Entwurf Stellung bezogen, und da steht –:
"Zu diesem Entwurf, sollte er so bleiben, können wir unsere Zustimmung geben und auch die Zusicherung, daß die Ausbildung des Rettungssanitäters für die Freiwilligen zumutbar ist und damit keine spürbaren Kostenerhöhungen verbunden sind." – Zitatende.
Also, es war damals schon ... (Abg. Dr. Pumberger: Warum haben Sie ihn dann abgelehnt?) Nicht wir! Ich habe vorhin ja erwähnt, die ÖVP-Landeshauptleute haben das ständig verhindert, weil sie einfach nicht wollten, dass wir dieses Gesetz noch beschließen.
Ich will mich jetzt nicht mehr länger bei der Geschichtsforschung aufhalten. Ich freue mich, dass dieses Gesetz auf dem Tisch liegt. Wir werden diesem Gesetz natürlich sehr gerne zustimmen.