Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 73

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Andreas Koller hat dazu in den "Salzburger Nachrichten" vom 31. Oktober 2001 geschrieben – ich zitiere wörtlich –:

"Peter Westenthaler hat noch vor wenigen Jahren um eines politischen Vorteils willen die Zerstörung einer menschlichen Existenz in Kauf genommen. Darf ein solcher Mann die Sicherheitspolitik eines ganzen Landes bestimmen?"

Und weiters heißt es in diesem Artikel: "Wie dieser Tage bekannt wurde, will die österreichische Regierung in Kürze ihre Verordnung zur Überwachung von Handy-Gesprächen fertigstellen. Eine weitere Vorlage, das Informationssicherheitsgesetz, soll die Publikation heikler Regierungsdokumente durch die Medien einschränken. Der gemeinsame Nenner beider Entwürfe lautet: Die Bevölkerung darf stärker als bisher kontrolliert werden, die Regierung kann sich besser als bisher gegen mediale Kontrolle schützen."

Und weiters heißt es in diesem Artikel in den "SN": "Mag sein, dass beides der Terrorabwehr dient. Doch es dient sicher nicht der Bewahrung der Grundrechte. Vor allem, wenn den handelnden Politikern die moralische Qualifikation fehlt, verantwortungsvoll mit ihren erweiterten Kontrollrechten umzugehen." – Zitatende.

Diesem Zitat ist eigentlich nichts hinzuzufügen: "Wo denunziatorische Politik erfolgreich ist, wird Widerstand zur Pflicht." Das hängt ganz sicher damit zusammen, dass diese Regierung im Verdacht steht, ganz allgemein mit Grundrechten nicht sorgfältig genug umzugehen. (Abg. Dr. Khol: Oh!)

In diesem Zusammenhang erinnere ich etwa an die Debatte um die Fingerprints, weiters an die Debatte um die Verschärfung der Einwanderungs- und Asylpolitik. Ich erinnere weiters an den geplanten Integrationsvertrag, an die Forderung, AsylwerberInnen nur mehr Asyl zu gewähren, wenn sie aus Europa kommen. Ich erinnere an die Spitzelaffäre, die unter äußerst obskuren Umständen völlig in der Schublade der Geschichte zu verschwinden droht.

Das Problem beim nunmehr vorliegenden Informationssicherheitsgesetz: Dieses atmet den gleichen Geist, nämlich: Sicherheit ausschließlich über polizeiliche oder militärische Aspekte zu definieren beziehungsweise sicherstellen zu wollen. – Und dieser Vorwurf kann auch mit dem nunmehr vorliegenden Abänderungsantrag nicht entkräftet werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dr. Fekter: Sehr spärlicher Applaus!)

Der zentrale Punkt ist eine geradezu kafkaeske Pittoreske über die Regelung des Zugangs zu klassifizierten Informationen mit ihren vier Klassifizierungsstufen samt bürokratischer Definition: "eingeschränkt", "vertraulich", "geheim" und "streng geheim", wobei die Verletzung der höchsten drei Geheimhaltungsstufen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten zu bestrafen ist. – Das ist doch in Wirklichkeit Ausdruck eines übertriebenen Bedürfnisses nach "Hygiene", nach geradezu zwanghafter Perfektionierung von Kontrolle von Information.

Daher stellt auch, wie ich meine, der Abänderungsantrag der Grünen einen wertvollen Denkansatz dar, nämlich in § 1 Abs. 1 als Ziel zu normieren, dem Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen größtmögliche Wirksamkeit zu verschaffen, weil eben ein möglichst offener Zugang zu Informationen und Dokumenten ein Wesensmerkmal einer demokratischen Gesellschaft darstellt und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Vollziehung stärkt. – Und darum geht es bei diesem Gesetz: um das Spannungsverhältnis zwischen dem Zugang zu Informationen und berechtigter demokratischer Kontrolle.

Der nunmehr vorliegende Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen zeigt, dass der Erstentwurf wesentlich verändert wurde, dass also jetzt nunmehr die Obersten Organe ausgenommen sind und auch das parlamentarische Interpellationsrecht nicht erfasst ist, im Wesentlichen also nur mehr die völkerrechtlichen Verpflichtungen geblieben sind.

Allerdings konnten auch – das bleibt nach wie vor offen! – die Frage der Kriminalisierung von JournalistInnen sowie Fragen in Bezug auf Presse- und Informationsfreiheit nicht restlos geklärt werden (Abg. Großruck: Völlig falsch!), zumal Sie ja auch das Gespräch mit JournalistInnen


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