Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 102

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für BSE-Schulungsmaßnahmen fertig zu stellen und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

6. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen solle dafür Sorge tragen, dass im geplanten Tiergesundheitsdienst Österreich auch Vertreter von Konsumenten- und Tierschutzorganisationen mit beratender Stimme vertreten sind."

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Herr Bundesminister! Im Zusammenhang der Forderung nach Herabsetzung des Untersuchungsalters auf 24 Monate möchte ich Sie an die Aussage erinnern, die Sie im Februar im Rahmen der Enquete "Lebensmittelsicherheit" getroffen haben. Dort haben Sie davon gesprochen, dass auf freiwilliger Basis auch Tiere zwischen 24 und 30 Monaten untersucht werden, und ich würde Sie auch ersuchen, dazu kurz Stellung zu nehmen. Auch auf die erwähnten Merkblätter warten wir immer noch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein notwendiger Vorsorgemaßnahmenplan, und ich hoffe, Sie werden unserem Antrag zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

20.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag des Abgeordneten Pirklhuber ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Für eine beleidigende Äußerung des Herrn Abgeordneten Kiss ist ein Ordnungsruf verlangt worden. Ich habe mir jetzt das Protokoll kommen lassen. Aus diesem geht hervor, dass der Abgeordnete Kiss in Richtung der grünen Fraktion gesagt hat: "Ihr seid miese Charaktere, wirklich miese Charaktere!" – Dafür erteile ich einen Ordnungsruf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Haupt. – Bitte.

20.34

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Meine Damen und Herren! Es ist hier eine Reihe von Fragen an mich gerichtet worden. Ich darf sie in aller Kürze beantworten.

Sehr geehrter Herr Kollege! Die entsprechenden Untersuchungen in den Anstalten haben sich nach den Verdachtsfällen gerichtet und wurden auch nach den Verdachtsfällen abgearbeitet. Dass dabei auch auf Präparate untersucht worden ist, die nicht originär in Österreich vorhanden sind, sondern nur im europäischen Ausland im Handel sind und die möglicherweise auch durch ausländische Tierärzte über die Grenzen gebracht werden hätten können, das versteht sich von selbst, um diese Frage zu beantworten.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen auch behauptet worden ist, dass Designer-Präparate aus den Oststaaten in Verkehr gewesen seien. Diese Designer-Präparate aus den Oststaaten sind, wie Sie wissen, durch sehr viele andere Substanzen verunreinigt und entsprechen nicht den originären Präparaten.

Sie haben die Frage gestellt, warum die Impftätigkeit als solche nunmehr nicht ausschließlich den Tierärzten vorbehalten bleibt. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass es Impfstoffe gibt, die nicht in den Seuchenprogrammen sind, die aber ausschließlich prophylaktisch verabreicht werden, um während der Mast keine Antibiotika, keine Hormone und keine sonstigen Substanzen einsetzen zu müssen, und deren Anwendung daher im Interesse des Konsumenten liegt. Nur an solche Impfstoffe denke ich und an keine anderen. Sie werden mir Recht geben, dass zum Beispiel das Beigeben von Flüssigimpfstoffen in das Trinkwasser etwa bei Geflügel weder eine akademische noch eine sonstige Leistung ist, sondern eine rein manuelle Tätigkeit, die im Einklang mit den entsprechenden Programmen durchgeführt werden muss. In der Praxis durch die bäuerlichen Betriebe nach Schulung, nach entsprechender Diagnose, nach Feststellung des Hygienezustandes des Betriebes, aus tierschützerischen Gründen und auch im Interesse des


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