Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 115

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Ein Irrläufer aus einer Anwaltskanzlei hat jüngst noch einmal ein bezeichnendes Licht auf diese unfassbare Affäre geworfen. Der Großmeister des investigativen Journalismus in Österreich, Alfred Worm, beschreibt unter dem Titel "Ein Paukenschlag zum Schluss" im "NEWS" vom 29.11.2001 diese Vorgänge auszugsweise wie folgt:

"... Ein Irrläufer aus der Anwaltskanzlei Gheneff-Böhmdorfer enthüllt nun eine Ungeheuerlichkeit: Die FPÖ-Advokatur habe ohnehin immer gewusst, heißt es in einem NEWS vorliegenden Schreiben an einen FPÖ-Mitarbeiter, dass rechtliche Schritte gegen Josef Kleindienst letztendlich aussichtslos seien. Man werde aber die ‚Einstweiligen’ gegen Kleindienst dennoch bis zum OGH weitertreiben, um das Strafverfahren gegen die Involvierten der ‚Spitzelaffäre’ möglichst lange hinauszuzögern.

Die vom amtierenden FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer gegründete Anwaltskanzlei hat also den Quasi-Kronzeugen Kleindienst vorsätzlich durch zivilrechtliche Schritte am Reden gehindert, bis die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft auf die Kleindienst-Aussage verzichten und zuvor einen Großteil der anhängigen Verdachtspunkte versenken konnte. Die Kanzlei Gheneff-Böhmdorfer hat sich somit der Justiz bedient, um einen Enthüller mundtot zu machen.

Diese Vorgangsweise müsste nun ein Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Anwaltskanzlei auslösen. Immer dann, wenn die Lichtgestalt Böhmdorfer in Zores hineinstolpert, wachelt aber die Anwaltskammer erfahrungsgemäß den FPÖ-Minister mit viel Jubel zu. Von Kammerseite wird der Fall also kaum diszipliniert werden können.

Umso mehr Hoffnung muss man aufs Hohe Haus setzen: Wenn diese in der Republik einmalige Vorgangsweise kein Grund für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist, dann ist es um die Demokratie sehr schlecht bestellt."

Auch weitere wesentliche Vertreter der öffentlichen Meinung haben in renommierten in- und ausländischen Medien im Zusammenhang mit der "Spitzelaffäre" die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangt. Sogar aus den Kreisen der Regierungsparteien gab es positive Wortmeldungen zu einem Untersuchungsausschuss, so etwa vom ehemaligen FPÖ-Spitzenparlamentarier, dann Landesrat und nunmehrigen Volksanwalt Mag. Ewald Stadler.

Nur eine rasche umfassende Aufklärung kann die Schädigung des Ansehens des österreichischen Rechtsstaates hintanhalten.

Für eine rasche und umfassende Aufklärung scheint die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses dringend geboten.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Durchführung einer Debatte wurde nicht beantragt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über diesen Antrag Dr. Jarolim auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag Dr. Jarolim zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Einlauf

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 578/A bis 588/A (E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3212/J bis 3244/J eingelangt.


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