Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 52

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Herren und der Dame versichern: Wir verurteilen nicht vor! Wir beurteilen Ihre Arbeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Volksanwaltschaft hat eine besondere Stellung, da sie den vielleicht direktesten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern hat und der Bevölkerung auch auf sehr unbürokratische Weise offen steht. Wie die Zahlen des Tätigkeitsberichtes 2000 wieder beweisen, wird diese Einrichtung auch gerne angenommen: Es gab 8 605 Eingaben und 3 806 Prüfungsverfahren.

Die Inanspruchnahme durch die Betroffenen zeigt im Wesentlichen eine gewisse Kontinuität. Schwankungen sind zwar gegeben, aber ich meine, sie bewegen sich in eher zu vernachlässigenden Dimensionen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich ein paar Worte zu der Diskussion über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft sagen. Ich finde, es ist schade: Die Diskussion ist in manchen Teilen etwas unglücklich verlaufen beziehungsweise haben manche versucht, den Eindruck zu erwecken, die Volksanwaltschaft würde nicht ernst genommen werden. – Ich betone, das ist nicht der Fall. Uns, der Volkspartei, war es ein Anliegen, im Umgang mit den Sonderberichten der Volksanwaltschaft den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Die Debatte zu den Berichten der Volksanwaltschaft ist im Plenum des Nationalrates nur für den jährlichen Tätigkeitsbericht vorgesehen. Manche haben das für kleinlich gehalten. Meiner Meinung nach sollten sich aber die parlamentarischen Abläufe am Bundes-Verfassungsgesetz und an der Geschäftsordnung orientieren. Das ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt natürlich nicht, dass die Volksanwaltschaft die Abgeordneten nicht informieren soll oder darf. Natürlich soll sie das, und sie darf das natürlich auch, aber eben nicht durch den formellen Bericht, der auch zwingend eine Debatte im Plenum nach sich zieht. Letztlich, meine ich, wurde die Frage auch in zufrieden stellender Weise gelöst. Es gab am 14. Dezember eine Informationsveranstaltung, und ich glaube, das ist eine Vorgangsweise, die auch für die Zukunft beispielgebend ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Er hat das Wort.

10.24

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Volksanwältin Bauer! Meine Herren Volksanwälte! Meine Vorrednerin hat davon gesprochen, dass üblicherweise am Beginn der Ausführungen zum Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft lobende Worte an die Damen und Herren der Volksanwaltschaft stehen. Sie hat aber vergessen, hinzuzufügen, dass diese alte Tradition vom Kollegen Wittmann nachhaltig gestört und gebrochen wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Richtig!)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich schon sagen: Ich weiß nicht, wie man diese Rede einschätzen soll – war sie eine Philippika, war sie eine Suada –, jedenfalls war sie eines, nämlich eine Dankesrede an einen ehemals sehr, sehr erfolgreichen Oppositionspolitiker in diesem Hohen Haus. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Wittmann! Ich möchte Ihnen doch sagen: Mir ist jemand, der an einer Sonnwendfeier teilnimmt, noch immer wesentlich lieber als jemand, der mit den Kommunisten auf der Jesuitenwiese den 1. Mai abfeiert. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wenn Sie davon sprechen, dass über den Volksanwalt Stadler von einem Gericht eine Beugestrafe wegen Zeugnisentschlagung verhängt wurde, so sage ich Ihnen Folgendes: Das ist absolut kein Rechtsbruch. Als Zeuge hat man, wenn man aufgefordert wird, seinen Informanten zu nennen, die Möglichkeit, auszusagen oder die Aussage zu verweigern, und im letzteren Fall hat man die Folgen zu gewärtigen, nämlich die einer Beugestrafe.


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