pretation durchaus zur Kenntnis genommen. Ich glaube, dass im Zuge des vom Hohen Haus diskutierten Demokratiepaketes auch diese Frage neu überlegt werden sollte, wie es überhaupt sinnvoll erscheint, im 25. Jahr des Bestehens der Volksanwaltschaft manche Rechte und manche Pflichten der Volksanwaltschaft zu überdenken und anzupassen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere die Problematik der ausgegliederten Rechtsträger ansprechen. Ich glaube, dass viel dafür spricht, dass die Prüfungskompetenz und Zuständigkeit des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft identisch sind, nicht zuletzt deshalb, weil die meisten der ausgegliederten Rechtsträger weiterhin öffentliche Aufgaben erfüllen, im Übrigen in den meisten Fällen auch nach wie vor wie Behörden auftreten – wenn sie es auch nicht mehr sind – und es daher für den Bürger auch nicht unbedingt verständlich ist, dass die Volksanwaltschaft in diesen Fällen auf einmal ihre Zuständigkeit verloren hat.
Meine Damen und Herren! Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es auf Grund der jetzigen Rechtslage so ist, dass die Volksanwaltschaft außerhalb ihrer rechtlichen Kompetenzen tätig ist. Aber was sollen wir tun, wenn sich jemand über die ÖBB, die Post oder andere Bereiche beschwert? – Selbstverständlich nehmen wir die Beschwerde auf, versuchen, mit diesen ausgegliederten Rechtsträgern ins Gespräch zu kommen – was uns in der Regel auch gelingt –, aber dann, wenn an der Beschwerde wirklich etwas dran ist, geht auf einmal der Rollbalken runter. Ich glaube nicht, dass das im Interesse des Bürgers, letztendlich aber auch der Volksanwaltschaft sein kann.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf eine der vielen legistischen Anregungen zurückkommen, nämlich betreffend die außerordentlich unbefriedigende Situation der Konsequenzen der Gewaltanwendung im familiären Bereich.
Sie alle wissen, dass es bedauerlicherweise in zunehmendem Maße zu Gewaltanwendungen in der Familie kommt. Und da gibt es ein fatales Auseinanderklaffen des Begriffes "Raufhandel" im StGB, im Strafgesetzbuch, und im ASVG.
Im Strafgesetzbuch ist jemand Beteiligter an einem Raufhandel, der selbst entsprechend gewalttätig wird – das ist nachvollziehbar. Im ASVG ist es darüber hinaus aber so, dass jeder als Teilnehmer an einem Raufhandel verstanden wird, der sich schuldhaft daran beteiligt, worunter auch eine Provokation verstanden wird. – Das mag bei der Beschlussfassung insbesondere auf die Wirtshausrauferei, die es – Gott sei Dank! – kaum mehr gibt, gemünzt gewesen sein, wo der Provozierende nicht besser gestellt werden sollte als der Verletzte. Die heutige Auswirkung ist aber, meine Damen und Herren, eine ganz andere: In einer ehelichen Situation kommt es zu einer Diskussion, diese wird heftiger, führt zu einem Streit, und derjenige, der zur Gewalt greift – in der Regel der Mann –, verletzt den anderen, also die Frau. In weiterer Folge bekommt die Frau, weil sie sich auf den Streit eingelassen hat, kein Krankengeld.
In einem Fall, den ich zu bearbeiten hatte, meine Damen und Herren, ging das sogar weiter: Es gab eine Auseinandersetzung – in Wien würde man sagen: eine Stänkerei – bei einem Würstelstand, jemand verließ diesen Würstelstand, kehrte mit einer Pistole zurück und schoss auf einen der an dieser Auseinandersetzung Beteiligten – mit dem Ergebnis: Der Täter wurde wegen Mordversuchs verurteilt, und das Opfer bekam kein Krankengeld.
Ich bitte Sie wirklich, gerade in diesem Zusammenhang auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf Frauen entsprechende Änderungen herbeizuführen, nicht zuletzt deswegen, weil das für die Frauen in der Regel bedeutet, dass die Ehe zerbrochen ist, dass sie teilweise den Unterhalt verloren haben, dass sie selbst verletzt sind und dass sie darüber hinaus auch noch kein Krankengeld bekommen.
Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden in diesem Jahr noch zweimal gemeinsam zu diskutieren haben: einmal über unseren eigenen Bericht und das andere Mal über das Budget 2003. Ich darf jetzt schon ankündigen, dass die Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang mit Wünschen kommen wird – unser Arbeitsanfall steigt, und damit steigen auch die Bedürfnisse. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Dr. Khol: Der Bei