Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 63

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Ich habe festgestellt, dass jedenfalls in jenen Fällen, in denen ich die Aktenvorlage über den Justizminister verlangt habe, nicht ganz klar war, warum sich die Generalprokuratur so verhalten hat, wie sie es getan hat. Das heißt, das wird noch ein eigenes Thema sein.

Und damit bin ich auch schon bei der Problematik der Sonderberichte. Die Volksanwälte – Frau Kollegin Bauer, Herr Kollege Kostelka und ich – haben sich vorgenommen, auch in Zukunft Sonderberichte zu produzieren. Ob das Hohe Haus sie dann in Beratung nimmt oder nicht, liegt natürlich zunächst einmal in der Disposition der Präsidialkonferenz – in ihrer unendlichen Weisheit, wie man bei dieser Gelegenheit hinzuzufügen pflegt – und letztlich auch in der Disposition der Vollversammlung des Hauses. Wir wollen weiterhin Sonderberichte produzieren und diese auch weiterhin gerne mit Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete, diskutieren.

Wir laden Sie ein, an dieser Diskussion teilzunehmen. Warum? – Weil sich die Volksanwälte natürlich Gedanken darüber machen, warum sie eine Angelegenheit ausgerechnet in einen Sonderbericht gießen. Das ist nicht irgendeine Mutwillens- oder gar Persönlichkeitsentscheidung eines Volksanwaltes, sondern das ist ein Reifungsprozess, wo man interkollegial in der Sitzung darüber diskutiert, ob man eine Angelegenheit, wie etwa die uneinheitliche Handhabung des Heizkostenzuschusses, in einen Sonderbericht fasst oder nicht.

Hohes Haus! Wir betrachten das auch als Teil der Weiterentwicklung der Institution Volksanwaltschaft zu ihrem 25-jährigen Geburtstag. Die Volksanwaltschaft wird heuer 25 Jahre alt, und es ist sicher an der Zeit, darüber nachzudenken, ob man das eine oder andere Instrument der Volksanwaltschaft ausbaut.

Wir sind der Auffassung, dass die Verfassung zwar gebietet, dass wir jährlich einen Bericht an das Parlament zu legen haben, dass aber nicht gesagt ist, dass es uns die Verfassung verbietet, weitere Berichte dem Hohen Haus vorzulegen. Wie das Hohe Haus dann damit umgeht, ist, wie gesagt, seine Angelegenheit.

Meine Damen und Herren! Die Problematik der ausgegliederten Rechtsträger wird immer dramatischer. Bei der Beschlussfassung des Volksanwaltschaftsgesetzes vor etwa 25 Jahren hat sicher niemand erwartet, dass später einmal eine derartige Tendenz zur Ausgliederung Platz greifen wird. Ich möchte die Sinnhaftigkeit der Ausgliederungen keineswegs in Zweifel ziehen, das Problem, das dahinter steht, ist aber, dass bei den ausgegliederten Rechtsträgern gegenüber etwa dem Rechnungshof für Sie, aber auch für uns Volksanwälte ein Kontrolldefizit besteht, welches für den Bürger wirksam wird. Egal, ob sich der Staat in das Kleid des Privatrechts hüllt oder nicht, dahinter bleibt staatliche Macht, und der Bürger bleibt in diesem Missverhältnis der ursprünglichen Subordination – das heißt der Über- und Unterordnung – weiterhin verhaftet, auch wenn ihm dieser Rechtsträger nunmehr im Kleid des Privatrechts gegenübertritt. Dieser Problematik müssen wir uns stellen.

Wir sind dankbar dafür, wenn der eine oder andere Rechtsträger dennoch mit uns zusammenarbeitet, etwa Energieversorgungsunternehmen, bei denen es bei Stromtarifabrechnungen immer wieder zu Problemen kommt, oder die zwischenzeitlich ausgegliederten Bundesforste, die bei uns in der Volksanwaltschaft auch immer wieder Thema sind. Aber es ist nun einmal nicht pro futuro gesichert, dass diese Rechtsträger die Zusammenarbeit mit uns suchen.

Besonders froh sind wir darüber, dass es zu einer neuen Form der Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle mit dem Bankensektor kommt – dazu wird Frau Kollegin Bauer noch das eine oder andere ausführen –, weil wir da eine institutionalisierte Form gefunden haben. Aber auch mit der Bundeswirtschaftskammer, und zwar mit den dortigen Ombudsstellen, gibt es eine Zusammenarbeit.

Meine Damen und Herren! Geschätzte Frau Kollegin Stoisits! Herr Vorsitzender Dr. Kostelka hat es bereits erwähnt: Wir wollen in den künftigen Berichten eigene Grundrechtsteile anschließen, um sozusagen die Grundrechtsproblematik zu verdeutlichen, aber auch um klarzumachen, dass die Grundrechte in der Verwaltung etwas stärker berücksichtigt werden sollten.


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