Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 64

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Sie haben den Fall erwähnt, der sich in der Steiermark ereignet hat, bei dem ein Gendarmeriebeamter einem bereits im Bett befindlichen, bereits schlafenden mutmaßlichen Alkosünder einen Alkotest abverlangt hat. Der Gendarmeriebeamte ist also in dessen Haus eingedrungen. Er hat später behauptet, der Betreffende hätte ihm freiwillig den Zutritt ins Haus gestattet – das lässt sich heute nicht mehr verifizieren, aber es klingt nicht sehr glaubhaft.

In diesem Fall wurden massiv Grundrechte verletzt, insbesondere wurde das in Österreich verfassungsgesetzlich geschützte Hausrecht verletzt. Und das liegt einfach daran, dass dieser etwas übereifrige Gendarmeriebeamte keinen Sensor dafür hatte, wo Grundrechtsverletzungen realisiert werden und wo nicht.

Sinn und Zweck dieses Grundrechtsteils im Bericht soll es auch sein, in der Verwaltung eine gewisse Sensibilität dafür zu erzeugen, dass das eine oder andere Verwaltungshandeln auch mit Grundrechtsverletzungen zu tun hat und solche nach sich ziehen kann. Das ist einer der Gründe dafür, dass wir in Zukunft den Berichten einen eigenen Grundrechtsteil anschließen wollen.

Herr Vorsitzender Kostelka hat es bereits erwähnt: Es wird die neue Sendung "Volksanwalt" – Gott sei Dank konnte die Sendung der Volksanwaltschaft zurückerobert werden – sicher zu einem Anstieg der Beschwerdefälle führen.

Ich möchte dem ORF ausdrücklich dafür danken, dass er sich wieder bereit gefunden hat, über diese Volksanwaltschaftssendung mit der Volksanwaltschaft zusammenzuarbeiten.

Ich habe das seinerzeit als Abgeordneter – wie auch zahlreiche andere Kolleginnen und Kollegen des Hauses – immer wieder urgiert. Es ist uns in der Zwischenzeit gelungen, diese Sendung in einer neuen, zeitgemäßen, moderneren Form zu erwirken. Wir sind hier, glaube ich, auf einem guten Weg der Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Rundfunk, dem ich bei dieser Gelegenheit, wie gesagt, dafür danken möchte.

Wir haben das auch ausgeweitet auf eine Zusammenarbeit mit Tageszeitungen. Es handelt sich dabei nicht um irgendeine exklusive Zusammenarbeit mit einer auflagenstarken Tageszeitung, sondern jede Tageszeitung ist berechtigt, bei den Aufzeichnungen der Volksanwaltschaftssendungen dabei zu sein und eigene Berichte über die Fälle, die dort vorgetragen werden, zu bringen.

Ich möchte meine Ausführungen mit dem Dank an unsere Vorgänger schließen. Mit der letztjährigen Wahl der drei neuen Volksanwälte sind erstmals in der 25-jährigen Geschichte – damals 24-jährigen Geschichte – der Volksanwaltschaft alle drei Volksanwälte in cumulo ausgetauscht worden. Die drei Volksanwälte Dr. Christa Krammer, Ingrid Korosec und Horst Schender sind mit Ende Juni des vergangenen Jahres ausgeschieden, sie sind jedoch die Berichtsverfasser und tragen auch die eigentliche Verantwortung für diesen Bericht.

Ich glaube, dass es auch im Sinne meiner beiden Kollegen ist, wenn ich mich bei unseren Vorgängern recht herzlich bedanke und ihnen zu diesem Bericht gratuliere, der von unseren Mitarbeitern erarbeitet und von den Volksanwälten redigiert wurde und in dem in der bekannten, qualitativ hochwertigen Weise versucht wurde, die Probleme darzustellen. (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP und der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich hoffe auch auf eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Parlament – wobei wir unseren Wunsch, zu einer Form der engeren Zusammenarbeit mit einem Ausschuss zu kommen, nicht verhehlen. Uns schwebt etwa die Möglichkeit vor, in eine dauerhaft gute Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss zu kommen – auch darüber würden wir gerne mit dem Nationalrat sprechen. Wir würden gerne diese neue und intensive Form der Zusammenarbeit pflegen, weil sie letztlich nicht nur im Interesse des Bürgers, nicht nur im Interesse der Volksanwaltschaft wäre, sondern auch in Ihrem Interesse, weil Sie als Abgeordnete dadurch Ihre Abgeordnetentätigkeit wahrscheinlich leichter erfüllen könnten. – In


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