Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 65

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diesem Sinne herzlichen Dank! (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP und den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Volksanwältin Bauer. – Bitte.

11.20

Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die freundlichen Worte und nehme gerne den Ausdruck der Wertschätzung für die Volksanwaltschaft entgegen. Auch ich möchte mich sehr herzlich bei unseren Vorgängern bedanken und nehme die in ihre Richtung von Seiten der Abgeordneten geäußerten Dankesbezeugungen gerne mit.

Obwohl der vorliegende Bericht auch meinen Geschäftsbereich betreffend von meiner Amtsvorgängerin erstellt wurde, kann ich doch auf Grund meiner bisherigen Amtstätigkeit sagen, dass vieles von dem, was in diesem Bericht enthalten ist, noch immer Aktualität besitzt, manches ist allerdings auch schon gelöst – ich möchte hier in einigen Punkten darauf Bezug nehmen.

Im Bereich des Gebührenwesens wurden viele der Vorschläge der Volksanwaltschaft mit der letzten Novelle, die Sie vor wenigen Monaten hier im Hause beschlossen haben, umgesetzt. Ich denke dabei etwa an die Möglichkeit der Bezahlung mit Erlagschein; eine langjährige Forderung der Volksanwaltschaft.

Für mich gilt es nun darauf zu dringen, dass jetzt, nachdem das Gesetz geändert wurde, auch der Vollzug funktioniert und dass auch Erlagscheine in den Behörden aufliegen beziehungsweise diese Zahlungsart akzeptiert wird.

Ziel sollte und müsste es meiner Meinung nach auch sein, dass es zu einer gemeinsamen Gebühren- und Abgabeneinhebung von Bund und Ländern kommt, denn es interessiert den Bürger eigentlich wenig, welcher Betrag eine Bundesgebühr und welcher eine Landesverwaltungsabgabe ist. Den Bürger interessiert eigentlich nur die Summe, das, was ihn etwas kostet und welche Leistung diesen Kosten gegenübersteht.

Erfreulich ist auch, dass das Finanzministerium bemüht ist, unsere Vorschläge aufzugreifen und auch umzusetzen. So wird nunmehr beispielsweise – ein sehr positiver Punkt – auf die Verpflichtung zur Zahlung von Stundungszinsen dezidierter hingewiesen, sodass sich der Bürger rechtzeitig darauf einstellen kann und vielleicht auch überlegen kann, eine andere Zahlungsart zu wählen, die für ihn letztendlich finanziell günstiger ist, als um Stundung anzusuchen.

Gelungen ist uns zwischenzeitlich auch eine Verbesserung des Services im Bereich des Bankwesens. Viele der Beschwerden, die an mich herangetragen werden und auch früher schon an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden, sind über die Bankenaufsicht nicht zu lösen. Deshalb hat die Volksanwaltschaft schon im Jahr 1993 gefordert, dass es zu einem Bankenombudsmann kommen sollte. Nunmehr wurde bei der Wirtschaftskammer ein Arbeitskreis eingerichtet, dieser nennt sich "Ombudsstellen der österreichischen Kreditwirtschaft" und ist zentraler Ansprechpartner für die Betroffenen, aber auch für uns, die Volksanwaltschaft.

Soweit es um die vielfach diskutierten – Sie werden sich sicher erinnern – Probleme im Zusammenhang mit der Zinsverrechnung geht und es diese in der Vergangenheit betroffen hat, hat die Volksanwaltschaft bei der Gründung des "Vereins für Abrechnungskontrolle" gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und der Rechtsanwaltskammer Wien mitgewirkt. Die Arbeiterkammern und der "Verein für Konsumenteninformation" haben bislang schon immer diese Berechnungen durchgeführt, der "Verein für Abrechnungskontrolle" richtet sich aber darüber hinaus auch an die Gewerbetreibenden und an die Landwirte.

Mehrfach wurde in der Vergangenheit hier im Hohen Haus – auch als ich Abgeordnete hier war – die Problematik der Beschattung von Hausgärten angesprochen. Ich denke, dass auf Grund der von mir im Herbst des vergangenen Jahres veranstalteten Enquete die Probleme soweit diskutiert werden konnten, dass ich – und das sage ich auch ganz offen – damit rechne,


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