Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 117

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Ich kann mich genau erinnern, dass noch vor einigen Jahren – ich war nicht hier im Hause, aber ich war Betroffener – mit der Einführung des LKF-Systems immer befürchtet wurde, dass sich zum Beispiel die konfessionellen Spitäler die niedrigeren Risken aussuchen, dass sie weniger leisten und dass die öffentlichen Spitäler sozusagen die schwere Bürde der schweren Erkrankungen und Eingriffe zu tragen haben. Durch das LKF-System konnte nach einem Jahr bereits bewiesen werden, dass dem nicht so ist. Und wir werden das auf diese Weise, mit diesem Fondsgesetz unter Einbindung der privaten Krankenanstalten in das LKF-System ebenfalls beweisen, beziehungsweise – und da gebe ich Ihnen absolut Recht – ist diese Liste zu durchforsten, und es werden jene eindeutig herausfallen, die dem nicht entsprechen. Aber alle anderen haben damit auch ihre Berechtigung bewiesen.

Zum Blutsicherheitsgesetz: Ich gebe zu, es war sträflich, wie lange es gedauert hat, dass es beschlossen wurde. Aber es gibt dieses Gesetz jetzt, wir haben eines der modernsten in Europa, und wir sind da völlig EU-konform.

Zum Hepatitis-C-Fonds darf ich sagen: Auch da war es in den vergangenen 13 Jahren offensichtlich nicht möglich, tätig zu werden. Wir haben das innerhalb von wenigen Monaten geschafft. Dieser Fonds arbeitet, und er arbeitet gut. Es sind bis jetzt 470 Personen erfasst – bei vermuteten 600 –, wobei man dazusagen muss, dass selbst auf die Aufforderung hin, Anträge zu stellen, dies bei 180 Personen bisher nicht erfolgt ist. Es laufen 200 Prüfungen, es wird an 70 Personen ausbezahlt.

Es gibt eine ganz klare Richtlinie, in welcher Weise hier vorzugehen ist: An Personen, die Hepatitis-C/A/B-positiv waren und in der Folge durch Therapie geheilt wurden, erfolgt eine Einmalzahlung in der Höhe von 727 € oder 10 000 S, an Personen, die Hepatitis-C/A/B-positiv sind, sich jedoch bis jetzt noch keiner Therapie unterzogen haben und sich nun gerade einer Therapie unterziehen, erfolgt eine Einmalzahlung ebenfalls in derselben Höhe, Personen, die trotz durchgeführter Therapie Hepatitis-C/A/B-positiv sind und eine Fibrose ersten oder zweiten Grades aufweisen, bekommen 2 000 S oder 146 € monatlich, Personen, die eine Fibrose dritten oder vierten Grades aufweisen, erhalten 291 € oder 4 000 S monatlich, an Personen, die sich einer Lebertransplantation unterzogen haben oder auf der Warteliste für eine Lebertransplantation stehen, werden 727 € oder 10 000 S monatlich ausbezahlt. Für Personen, bei denen die Diagnose Leberkarzinom gestellt wird und eine Transplantation aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, ist eine Einmalzahlung von 500 000 S oder 36 337 € vorgesehen.

Der Fonds ist liquid, der Fonds hat die Mittel. Der Bund hat gezeigt, dass es ihm ernst ist. Es wird in Kürze auch mit den Bundesländern – es besteht bereits ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss der Gesundheitslandesräte – und mit der Industrie ein Einvernehmen erzielt werden, damit die Mittel dann, wenn sie der Fonds benötigt, auch wirklich vorhanden sein werden. Es ist nicht unbedingt zweckmäßig, Gelder anzuhäufen, solange der endgültige Plafond noch nicht erreicht ist.

Kurz zum Drogenbericht: Nicht alles, was in den letzten 30 Jahren unter sozialdemokratischer Verantwortung im Sozialministerium geschehen ist, ist als schlecht anzusehen. (Abg. Mag. Prammer: Danke!) Ich habe gerne diesen Drogenbericht, der bereits vor meiner Amtszeit existiert hat, in entsprechender Weise übernommen. Es handelt sich hier um eine Querschnittsmaterie. Wir machen genau das, was Sie begonnen haben – durchaus richtig begonnen haben – und setzen es fort.

Wie richtig es war, im Vorjahr die Grenzmenge bei Heroin herabzusetzen, zeigt dieser Bericht ebenfalls, denn im Bereich von Heroin ist es zu einer Stagnation gekommen, während in allen anderen Bereichen die Dinge explodieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Wurm: Mehr Drogentote im letzten Jahr!)

Zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen: Ich bin nicht verantwortlich für Artikel, die in Ärztezeitungen erscheinen, aber festzustellen ist – das ist wesentlich und ebenfalls ein Meilenstein in der Gesundheitspolitik –, dass es gelungen ist, sämtliche Bundesländer unter einen Hut zu bringen und per 31. Dezember 2001 gemeinsame Qualitätskriterien, die jetzt


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