Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 116

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eine Verstaatlichung, aber dort, wo es Ihnen in den Kram passt, tun Sie es, dort verstaatlichen Sie. (Abg. Dr. Rasinger: Wir hatten eine Vereinbarung mit der Frau Ministerin Hostasch, Frau Csörgits!)

Außerdem möchte ich sagen – ich betone das noch einmal –, dass das ein Weg in die Zwei-Klassen-Medizin ist. Auch wenn Sie es nicht hören wollen, es ist ein weiterer Weg in Richtung hin zur Zwei-Klassen-Medizin: Es zahlen alle, leisten werden es sich nur wenige können.

Wir haben dazu einen Unterausschuss gefordert, und zwar auch deshalb, weil unserer Meinung nach sehr viele andere Punkte in diesem Gesetz nicht sehr gut formuliert sind. Einen Punkt möchte ich hiebei besonders hervorheben: In der Regelung sind nur innerösterreichische, nur inländische Anstalten angeführt. Ich bin der Auffassung, dass es nicht EU-konform sein wird, dass ausländische Krankenanstalten ausgeschlossen sind.

Ich darf noch auf die Hepatitis-C-Opfer hinweisen. Da besteht dringender Handlungsbedarf. Ich möchte hier schon kritisch anmerken, Herr Staatssekretär, Ihre Ausführungen im Ausschuss waren nicht sehr ergiebig. Sie sprachen von zirka 300 Anträgen. Bei 70 davon kommt es zu einer Zahlung von Geldleistungen. Jetzt ist mir schon bewusst, dass bei einigen anderen noch Untersuchungen vorgesehen sind beziehungsweise das Begutachtungsverfahren läuft, aber es drängt sich schon die Frage auf: Was ist mit den anderen Fällen?

Im Sinne der Betroffenen wären hier Professionalität und Schnelligkeit zweifellos angesagt, aber Ihre Bereitschaft, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, hier aktiv zu werden, hält sich sehr, sehr in Grenzen. Daher ist es für mich auch völlig unerklärlich, dass Sie unserem Antrag auf Einrichtung eines Fonds, der klar und deutlich die Rechte der Patienten und Betroffenen regelt, ganz einfach wieder nicht zugestimmt haben.

Meine Damen und Herren der Bundesregierung! Ich schließe daraus, dass Ihre Gesundheitspolitik – so wie in vielen anderen Bereichen der Politik – eine sehr herzlose ist. Und wenn Herr Kollege Pumberger meint, dass er sehr stolz darauf sei, dass wir im Zusammenhang mit der Gesundheitspolitik an sechster Stelle sind, darf ich Ihnen sagen: Das ist nicht Ihr Verdienst. Sie haben von uns eine gesunde Gesundheitspolitik übernommen, aber wenn Sie so weitermachen, wird sie bald sehr, sehr krank sein! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

14.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte.

14.54

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf ein paar Zahlen richtig stellen, denn es ist immer gut, wenn man von gemeinsamen Voraussetzungen ausgeht.

Hinsichtlich der Mittel für private Krankenanstalten, die historisch in 30 Jahren gewachsen sind – das heißt sozusagen, jede Regierung, die hier in den letzten 30 Jahren tätig war, hat dieses Konzept getragen –, sind die Aufwendungen bisher mit 71 Millionen € gedeckelt gewesen; zum besseren Verständnis: 977 Millionen Schilling. Dieser Betrag wird mit dem nunmehrigen Gesetz um 2,35 Prozent auf 1 Milliarde Schilling oder 72,67 Millionen € aufgestockt. – Das einmal zu diesen Fakten. Das heißt, hier ist eine ganz normale Entwicklung zum Tragen gekommen, die unter der Inflationsrate liegt und die auch unter jenem Betrag liegt, der den öffentlichen Spitälern zufließt.

Der wesentliche Fortschritt ist, dass es mit diesem Gesetz – und das, so glaube ich, ist überhaupt das Herausragende dabei – gelungen ist – auch wenn oft in diesem Hause hier angezweifelt wird, dass es ein Konzept in der Gesundheitspolitik gibt –, einen Schritt in Richtung Umsetzung gerade dieses Konzeptes zu tun, nämlich sämtliche Krankenanstalten Österreichs in eine gemeinsame Angebotsplanung zu bringen.


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