Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 204

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Das mag vielleicht lächerlich sein, ich glaube aber nicht, dass diesen Mitarbeitern zum Lachen wäre, Herr Kogler und Frau Lichtenberger!

Verehrte Damen und Herren von der SPÖ! Ich darf Sie noch einmal daran erinnern, dass es unter dem Regierungsteam des Bundeskanzlers Klima Arbeitsleihverträge gab, nach welchen die Entlohnung um 126 Prozent über dem Höchstbetrag für Bundesbedienstete im höheren Dienst lag. Die Höhe des Jahresbruttobezuges war auf Einzelabrechnungen von Überstunden im Betrag von über 450 000 S zurückzuführen. Auch im Kabinett Edlinger lagen Arbeitsleihverträge um 60 Prozent darüber, und so könnte man die Liste der ehemaligen Minister der SPÖ fortführen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich möchte jetzt gar nicht bewerten, ob zu Recht oder zu Unrecht, ich zeige Ihnen nur auf, welche Wende die SPÖ vollzogen hat.

Verehrte Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss des Rechnungshofes hat die Vorwürfe der Opposition in keiner Weise als richtig anerkannt! Im Gegenteil! Unregelmäßigkeiten aus alten und früheren Zeiten konnten bereits verbessert werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes. – Bitte.

21.01

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat über Auftrag der damals in Opposition befindlichen Freiheitlichen Partei eine Prüfung der Ministerbüros vorgenommen, und er hat sehr bald feststellen müssen, dass in diesem Zusammenhang die Frage der Arbeitsleihverträge ein zentrales Problem darstellt. Hinsichtlich dieser Arbeitsleihverträge konnte der Rechnungshof zwar keine Gesetzesverstöße, aber doch Gesetzesumgehungen feststellen. Als besonders ärgerlich hat er in diesem Zusammenhang empfunden, dass Karenzierungen von bereits im Ministerium tätigen Bediensteten vorgenommen wurden und diese Bediensteten dann im Wege der Arbeitsleihe zu höheren Bezügen im gleichen Ressort weiterbeschäftigt wurden. Und dazu muss ich mit aller Entschiedenheit sagen: Dafür hat der Rechnungshof nicht das geringste Verständnis! (Beifall und Bravo-Rufe bei den Grünen. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Freiheitlichen.)

Der Rechnungshof steht zwar auf dem Standpunkt, dass Arbeitsleihverträge rechtlich zulässig sind, dass sie aber doch die Ausnahme darstellen sollten, und zwar die Ausnahme für jene Fälle, für die auf Grund der besonderen Belastungen in Ministerbüros auch besondere Entlohnungen und sonstige dienstrechtliche Sonderbestimmungen angebracht erscheinen. Er hat auf Grund seiner Prüfungserfahrungen ganz bestimmte Kriterien vorgegeben, denen diese Arbeitsleihverträge zu entsprechen haben.

Erstens ist zu verlangen, dass ein klares Anforderungsprofil für eine solche Position im Ministerbüro zu erstellen ist und dass diesem Anforderungsprofil von Seiten desjenigen oder derjenigen, der oder die diesen Posten bekleidet, entsprochen werden muss.

Darüber hinaus sollten Arbeitsleihverträge nur mit jenen Personen abgeschlossen werden, die besondere Fähigkeiten aufweisen, die im Ministerium nicht vorhanden sind und die im Ministerium auch nicht erwartet werden können.

Schließlich müssen derartige Verträge über einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen werden, damit diese Verträge nicht, was ja der Fall war und auch festgestellt werden konnte, über die Laufzeit der Legislaturperiode und die Amtszeit des Ministers hinausgehen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. )

Außerdem müssen diese Arbeitsleihverträge – das sollte nicht vergessen werden – vertretbare Kosten aufweisen; sie sollten doch in irgendeiner Relation zum Bezug der öffentlich Be


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