Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 205

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diensteten stehen. Von einem meiner Vorredner wurde ausgeführt, dass auf dieses Kriterium besonderer Wert zu legen ist, und der Rechnungshof tut dies in gleicher Weise. Es dürfen nicht Verträge abgeschlossen werden, auf Grund deren die Bezüge weit über die Normalgehälter im öffentlichen Dienst hinausgehen.

Letztlich sollte auch Wert darauf gelegt werden, dass die Verträge, die zwischen dem Ministerium und den Leiharbeitgebern abgeschlossen werden, so beschaffen sind, dass sie transparent und nachvollziehbar sind und dass nicht ein Verdacht besteht, dass Gelder unter Umständen ganz woandershin fließen könnten. Ich möchte damit nicht zum Ausdruck bringen, dass der Rechnungshof hier Unterstellungen vornehmen wollte, er konnte diesbezügliche Feststellungen auch nicht treffen, aber in der Diskussion wurden doch immer Verdachtsmomente geäußert, dass mit diesen Geldern vielleicht auch noch anderes bezahlt werden sollte. Und um dem vorzubeugen, verlangt der Rechnungshof transparente Verträge. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ und ÖVP.)

Im Zuge dieser Debatte wurde von mehreren Rednern versichert, dass nach der Prüfung des Rechnungshofes dessen Empfehlungen, die ich soeben in Kürze wiedergegeben habe, entsprochen worden sei. Wir können dazu noch nicht Stellung nehmen. Der Rechnungshof hat aber nunmehr von den beiden Oppositionsparteien den Prüfungsauftrag erhalten, die Vorgänge und Verhältnisse in den Ministerbüros zu prüfen. Die Prüfung ist noch nicht angelaufen, daher kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber treffen, ob sich die Verhältnisse in den Ministerbüros nun entscheidend verbessert haben oder nicht.

Klar ist aber, dass der Rechnungshof jene Maßstäbe, die er in dem Bericht, der heute zur Verhandlung steht, niedergelegt hat, auch bei der Prüfung der Ministerien zum nunmehrigen Zeitpunkt anlegen wird, und er wird dann diesem Hohen Haus einen Bericht vorlegen können, der Auskunft gibt darüber, ob den Empfehlungen des Rechnungshofes Rechnung getragen wurde, wie diesen Empfehlungen Rechnung getragen wurde und ob tatsächlich Verbesserungen vorgenommen wurden. Und diese Verbesserungen – das steht fest – erscheinen nach Vornahme der gegenständlichen Prüfung angebracht. (Allgemeiner Beifall.)

21.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher schließe ich die Debatte.

Wir gelangen zur Abstimmung, die über die einzelnen Anträge getrennt durchgeführt wird.

Zuerst stimmen wir ab über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den Sonderbericht des Rechnungshofes über die Ministerbüros zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag des Ausschusses zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend "Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramtes und der anderen Zentralstellen seit 4. Februar 2000" zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist ebenfalls mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schließlich stimmen wir ab über den Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Bericht in 905 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag auf Kenntnisnahme dieses Berichtes zustimmen, um ein Zeichen. – Die Kenntnisnahme des Berichtes in 905 der Beilagen erfolgt mit Stimmenmehrheit.


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