Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 217

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Sicherheit und Generationen – und dort den Prüfungsbericht betreffend Hauptverband sowie Pensionsversicherungsträger – etwas näher angesehen.

Speziell die Ausführungen über den EDV-Einsatz, der heute schon einige Male erwähnt worden ist, und die Beschaffung werfen Fragen darüber auf, ob es auch in anderen Teilbereichen dieser Organisationen ähnlich gelaufen ist. Einiges wurde schon bestätigt. So ergab laut Rechnungshofbericht die Umlage der gesamten Verwaltungskosten beziehungsweise EDV-Kosten auf die Pensionen bei der Angestelltenversicherung einen deutlich höheren Kostenanteil als bei der Arbeiterversicherung, weil man den Personalstand nicht dem erreichten Automatisierungsgrad angepasst hat, etwa nach dem Motto: Wir tun so weiter, der Automatisierungsgrad spielt keine Rolle, es zahlt ja alles der Kunde, der Arbeiter oder der Angestellte, und wenn wir mit dem Geld nicht mehr auskommen, erhöhen wir die Beiträge!

Die Angestelltenversicherung hat ihr Verwaltungspersonal seit 1982 um 5 Prozent verringert, die Arbeiterversicherung jedoch um 13 Prozent. Man fragt sich, warum es zu dieser unterschiedlichen Vorgangsweise gekommen ist.

Hier ein Beispiel aus dem Hauptverband: Der Hauptverband beschaffte PCs gegen eine monatliche Miete von 1 196 S; das sind in drei Jahren 43 056 S. Im selben Jahr, 1998, kaufte der Hauptverband ähnliche Geräte um 25 200 S und einen Monat später, im Juni, um 19 500 S.

Allein schon an diesem Beispiel sieht man, wie dort im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit vorgegangen wurde und welche Notwendigkeit bestand, entsprechende Reformen durchzuführen. Diese Reformen waren notwendig. Ich danke dem Rechnungshof für das Aufzeigen der Missstände. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller. – Bitte.

21.57

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Der Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das Verwaltungsjahr 1999 behandelt unter anderem auch die Abgabeneinbringung bei den Finanzämtern. Unerfreulich ist die Tatsache, dass von den rund 2,8 Milliarden € an Abgabenrückständen, die sich bereits in Vollstreckung befinden, nur 16,3 Prozent als einbringlich bezeichnet werden können.

Was die Größenklassen der Rückstände betrifft, gab es acht Betriebe, von denen jeder einzelne mehr als 100 Millionen Schilling an Steuerrückständen auswies. Nicht ganz zu verstehen ist die Tatsache, dass von diesen acht Betrieben nur ein einziger als Größtbetrieb eingestuft wurde; hingegen wurden fünf als Kleinstbetriebe und zwei als Kleinbetriebe eingeordnet. Als einem, der seit über 30 Jahren im Bankenbereich tätig ist, ist es mir unerklärlich, dass ein Kleinstbetrieb Steuerschulden von über 100 Millionen Schilling anhäufen kann; das verstehe ich überhaupt nicht. Überdies ist die Einbringlichkeit dieser 1,5 Milliarden Schilling mit 0,002 Prozent angesetzt.

Interessant sind auch die Einbringlichkeitserwartungen aufgeteilt nach Bundesländern. Hier lagen Kärnten und die Steiermark mit 34 Prozent und 32,5 Prozent an der Spitze, Oberösterreich bei 14 Prozent und Wien gar nur bei 11 Prozent. Ich würde sagen: ein typisches West-Ost-Gefälle.

Die jahrelange Akzeptanz hoher Abgabenschulden führte auch zu Wettbewerbsverzerrungen. Sie benachteiligte jene Unternehmungen, die ihren steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkamen.

Ich bin überzeugt davon, dass unser jetziger Finanzminister und sein Staatssekretär jene Aktivitäten setzen werden, die notwendig sind, damit die Unternehmungen, die ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, künftig keinem Wettbewerbsnachteil ausgesetzt sein werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.59


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