Mir ist aber auch wichtig, dass wir in den Diskurs – das ist in diesem Vorschlag nicht enthalten – etwa auch die Schulpartner einbinden, dass wir etwa Schülerorganisationen, Elternorganisationen und Lehrerorganisationen bei der Behandlung dieses Bildungs-Volksbegehrens auch als Gesprächspartner mit aufnehmen.
Ich denke, dass wir aber auch sehen müssen, dass die Unterstützung für dieses Volksbegehren nur eine relative war, wenn man die Themenpalette, die hier angesprochen war, bedenkt: Es waren damit Menschen angesprochen, die sich sozusagen über eine Lehre ausgebildet haben, Menschen, die mit der Schule im weitesten Sinne verbunden sind – Lehrer, Schüler allenfalls, vor allem aber auch die Eltern –, und natürlich auch der ganze universitäre Bereich.
So gesehen kann man eigentlich sagen, dass ein sehr breites Wählerspektrum angesprochen war. Den Überlegungen, die in diesem Bildungs-Volksbegehren vorgeschlagen worden sind, sind allerdings nur etwa 2,9 Prozent der Wahlberechtigten gefolgt, eben jene besagten 173 596 Menschen, die – und da stimme ich mit Ihnen überein, Frau Mag. Kuntzl – aus Sorge unterschrieben haben.
Die Frage ist immer: Ist eine Sorge berechtigt, oder entsteht diese Sorge aus einer Diskussion heraus, die – von der Argumentation her berechtigt oder unberechtigt – geführt wird? Aber weil es hier Sorgen gibt, soll man das auch ernst nehmen, und man soll sich damit eingehend beschäftigen.
Ich rufe aber in Erinnerung, dass es eine alljährliche IFES-Studie gibt, die sich mit der Frage der Zufriedenheit mit dem österreichischen Bildungssystem auseinander setzt, und dass laut der letzten IFES-Studie, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurde, 75 Prozent der österreichischen Bevölkerung sagen, dass sie mit dem österreichischen Bildungssystem "sehr zufrieden" oder "zufrieden" sind. Ich denke, dass auch das mit ein Grund dafür ist, dass dieses Volksbegehren eine nicht allzu breite Unterstützung gefunden hat.
Lassen Sie mich noch ganz kurz – ich habe noch etwa zwei Minuten Redezeit – auf die einzelnen Punkte dieses Volksbegehrens eingehen und den einen oder anderen Gedanken entwickeln.
Der erste Punkt war: "Gegen Studiengebühren und für einen unentgeltlichen Zugang zu Bildung und Schule!" – Sie wissen ja, ich habe, als wir die Studienbeiträge eingeführt haben, selbst eine durchaus kritische Haltung eingenommen. Ich denke aber, dass mittlerweile bewiesen ist, dass der Beitrag, den wir eingeführt haben, so sehr mit Augenmaß eingeführt worden ist, dass er auch leistbar ist. (Abg. Schasching: 20 Prozent weniger Studierende!)
Ich bedauere, dass die ÖH-Vertreter seinerzeit an den Verhandlungen um das Universitätsbeihilfengesetz nicht teilgenommen haben, denn möglicherweise hätten sie dann besser informieren können. Wenn man bedenkt, dass wir für 25 Prozent aller Studierenden Beihilfen vorbereitet haben, dass aber nur etwa 19 Prozent der Studierenden um solche Beihilfen angesucht haben, so beweist das entweder, dass es diese Bedürftigkeit, die Sie sehen, und die Probleme bei der Finanzierbarkeit nicht gibt, oder aber, dass es nicht ausreichend Information gibt. Ein Beitrag zu mehr Information wäre, aus meiner Sicht jedenfalls, dass die ÖH auch verstärkt in die Beratung geht, denn das ist zweifelsohne auch eine der ureigensten Aufgaben der Österreichischen Hochschülerschaft. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) – Ich danke für den Applaus, der hier jedenfalls gerechtfertigt ist.
Der zweite Punkt: "Für ein sozial gerechtes Schüler- und Studienbeihilfensystem!" – Ich denke, da kommen wir zu spät, denn aus unserer Sicht gibt es das. Wenn Sie konkrete Fälle haben, wo Beihilfen nicht gewährt werden – kein Gesetzestext ist vollkommen, möglicherweise gibt es da Lücken –, dann schauen wir uns das an. Aber liefern Sie uns bitte auch konkrete Beispiele.
Dritter Punkt: "leistungsorientiertes universitäres Dienstrecht". – Wir haben ein neues universitäres Dienstrecht beschlossen, das eine durchgehende Laufbahn garantiert. Ich denke auch, dass die Leistungskomponenten ausreichend berücksichtigt sind.