Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 148

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16.35

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die gegenständliche Regierungsvorlage ist ein großes Reformwerk. Es werden wesentliche Bereiche des Forstgesetzes den neuen Bedürfnissen angepasst. Zum Leidwesen der Opposition ist das ein Beweis dafür, dass die Regierung arbeitet.

Ich habe vorhin schon erwähnt, dass gerade heute eine Reihe von Reformwerken beschlossen wird. Vorhin haben wir gerade das Ernährungssicherheitsgesetz beschlossen, jetzt werden wir das Forstgesetz beschließen. Der nächste Tagesordnungspunkt ist die Novelle des Umweltförderungsgesetzes, und dann kommen das Abfallwirtschaftsgesetz und das Altlastensanierungsgesetz dran. Diese Reihe von Reformwerken ist eine Bestätigung dessen, dass die Regierung arbeitet – nur die Opposition übersieht dies.

Wenn Abgeordneter Gradwohl vom Ausverkauf des Waldes gesprochen hat, so muss ich ihn daran erinnern, dass die Fläche der Österreichischen Bundesforste, jetzt der ausgegliederten AG, in den letzten 20 Jahren um 30 000 Hektar größer geworden ist. Es sind jetzt etwa 1 500 Hektar verkauft worden, aber es werden laufend auch Flächen zugekauft.

Ziel des Forstgesetzes ist es, die geänderten Bedürfnisse auch gesetzlich umzusetzen. Neben einer Entbürokratisierung bringt diese Novelle mehr Eigenverantwortung der 213 000 Waldbesitzer in Österreich; es sind also sehr viele Betroffene. Wenn Österreich das Zertifikat einer europäischen Organisation bekommen hat, das bestätigt, dass der gesamte österreichische Wald nachhaltig bewirtschaftet wird, dann sollte die Opposition an dieser Forstwirtschaft nicht so viel herumnörgeln und kritisieren.

In den letzten Jahren ist die Waldfläche in Österreich im Durchschnitt um 7 700 Hektar größer geworden. (Abg. Gradwohl: Wo? Wo?) In Gesamtösterreich! Die Forstinventurerhebung zeigt das auf. Was den Holzvorrat betrifft, haben wir jährlich einen Zuwachs von etwa 30 Millionen Festmetern, und zwischen 18 und 20 Millionen Festmeter werden genutzt. Das heißt, dass wir einen jährlichen Holzzuwachs von 10 Millionen Festmetern haben. Die Industrie, aber auch das Holz verarbeitende Gewerbe in Österreich plädieren sogar dafür, mehr Holz zu nutzen, nämlich jene Menge, die jährlich zuwächst, weil viele Arbeitsplätze daran hängen und Holz und Holzprodukte aus Österreich immerhin das größte Exportvolumen darstellen. Wenn wir die Deviseneinnahmen aus dem Fremdenverkehr nicht als Export sehen, stellt der Export von Holz und Holzprodukten, von Papier den größten Exportanteil dar. Und diesen Wert könnten wir noch steigern. Wir haben die Kapazität in der Verarbeitung, und wir haben auch den nötigen Zuwachs, der noch gesteigert werden könnte.

Dieses Forstgesetz bringt auch eine Vereinfachung bei der Waldfeststellung. Wenn 50 Prozent einer Fläche überschirmt sind und die Bewachsung dieser 50 Prozent höher als 3 Meter ist – bei schnell wachsenden Pflanzen kann diese Höhe sogar noch etwas angehoben werden –, so gilt dieser Bereich als Wald. Es wird auch eine Vereinfachung bei der Wiederbewaldung geben, mit der man den natürlichen Gegebenheiten mehr folgt. Wenn eine Naturverjüngung möglich ist, dann muss bis zu zehn Jahren nach dem Abholzen wieder eine Naturverjüngung gewährleistet sein.

Kollege Gradwohl hat die Vereinfachung des Rodungsverfahrens angeführt. Hier geht es in erster Linie um eine Verwaltungsvereinfachung. Bis zu 1 000 m2 Rodung machten in der Vergangenheit 48 Prozent aller Rodungsfälle aus. Diese 48 Prozent der Rodungsfälle betrugen aber nur 3,5 Prozent der gesamten Rodungsfläche. Wenn man weiß, welche Kommissionen bei solchen Rodungsfällen auftauchen, dann kann man sich die Kosten der Behörden vorstellen. Das heißt, es gibt hier die Möglichkeit einer wesentlichen Verbilligung. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist ja nicht so, dass in Zukunft automatisch eine Rodungsgenehmigung erteilt wird, sondern die Behörde hat sechs Wochen Zeit, eine Rodungsverhandlung zu verlangen, wenn sie glaubt, es handelt sich hier um ein Gebiet, wo öffentliches Interesse an der Walderhaltung vorliegt.

Es ist auch die Abschaffung der dritten Instanz vorgesehen, um den Verfahrensweg abzukürzen, weiters die Reduzierung der Bestellungspflicht, denn alle, die Waldbesitz haben, haben in


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