Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 117

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich sage ganz klar, wir sind daran interessiert, dass es hier eine saubere Regelung gibt, dass es eine Möglichkeit zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern gibt und dass wir dazu auch solche Zuschläge einheben. Das ist in Ordnung, das ist ökologisch und politisch absolut erwünscht – aber nicht mit solchen Auswüchsen! Diese gilt es hintanzuhalten.

Herr Bundesminister! In diesem Sinn möchte ich Sie sehr herzlich bitten, entsprechende Maßnahmen auch auf Basis dieses Entschließungsantrages zu setzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

14.29

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das sind ja jetzt neue Töne, die ich da aus der ÖVP höre, sichtlich als Reaktion auf unsere Kritik in den letzten Jahren, als wir Grünen stets betont haben: Auf Bundesebene bedarf es unbedingt einheitlicher Regelungen für Ökostrom beziehungsweise für Öko-Zuschläge.

Dieser uns jetzt vorliegende Entschließungsantrag greift meiner Meinung nach viel zu kurz. Man muss die gesamte Problematik, diesen dahinter stehenden, falsch verstandenen Föderalismus, den es hiezu in den letzten Jahren gegeben hat, aufarbeiten. Das Ganze gehört komplett neu gestaltet, um zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum für das Produkt Ökostrom zu kommen. In Österreich haben wir über 400 verschiedene Tarife; Kollege Kopf weiß das. In den einzelnen Bundesländern gibt es teilweise haarsträubende Unterschiede!

Dazu folgender Vergleich: Bei fester oder flüssiger Bio-Masse gehen die Tarife von 45 bis 240 Groschen pro Kilowattstunde auseinander, also eine enorme Spannweite! Bei Photovoltaik sind diese Unterschiede noch ärger: 45 bis 1 000 Groschen pro Kilowattstunde!

Was die spezielle Wien-Problematik betrifft: Wir Grünen bekennen uns zur Förderung von KWK-Anlagen, die das Rückgrat einer modernen Stromversorgung darstellen könnten und daher auch einen Förderzuschlag bekommen sollen. Was ich jedoch nicht für sinnvoll halte, ist, dass das nur auf der Wiener Ebene den StromkundInnen zugeschlagen wird; da wäre ein bundesweiter Ausgleich sinnvoll.

Was ich mir bei diesem Entschließungsantrag gewünscht hätte, ist, dass man die Eckpunkte dieser Neuregelung noch einmal umschreibt, Eckpunkte, die da heißen: einheitliche Vorgaben für Ökostrom bundesweit, und zwar auf möglichst hohem Niveau, nicht aber ein Angleichen an das niedrigste Niveau, so, worauf es im Moment bei den Verhandlungen hinausläuft, sondern, nochmals: ein Angleichen auf höchstem Niveau. Warum? – Das Innovationspotenzial, das auf diesem Gebiete verborgen liegt, ist gewaltig! Andere Länder haben uns das vorgezeigt.

In diesem Zusammenhang erwähne ich jetzt einmal andere Beispiele als die sonst immer genannten: In Skandinavien hatte die Förderung von Ökostrom äußerst positive Auswirkungen, ebenso in Belgien, in England, Wales, Dänemark, Deutschland und Spanien. In diesen Ländern konnte das gewaltige Beschäftigungspotenzial, das in der Förderung erneuerbarer Energieträger schlummert, genützt werden.

Ich erwähne beispielsweise nur die Windkraft-Industrie: In Deutschland und Spanien konnten dadurch 20 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, in Dänemark 18 000. Da geht es um Potenziale, die man auch in Österreich nützen und erweitern sollte.

Gute Voraussetzungen gibt es in Österreich im Bereich Wind und Bio-Masse – aber dazu bedarf es einheitlicher und bundesweiter Rahmenbedingungen. (Beifall bei den Grünen.)

Was mir bei diesem Entschließungsantrag weiters fehlt – und auch deswegen können wir diesem Antrag, der, wie gesagt, viel zu kurz greift, nicht unsere Zustimmung erteilen –: Warum


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite