Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 136

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Es ist sehr interessant, dass Sie auf Zwentendorf hinweisen. Damals gab es nämlich eine Alternative, und die haben wir, die wir damals dagegen waren, immer ins Auge gefasst, nämlich: Umbau in ein kalorisches Großkraftwerk. Was aber, Herr Professor Van der Bellen, ist die Alternative zur Überwachung des österreichischen Luftraumes, wenn wir verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich verpflichtet sind, dies zu tun? (Abg. Dr. Petrovic: Nein!)

Es genügt nicht, dass Sie mit dem Feldstecher hinaufschauen oder, wie Martin vorschlägt, jetzt Luftballons steigen lassen! Das ist unernst. Wir sind verpflichtet, diese einzig mögliche Alternative ins Auge zu fassen und sie auch optimal zu nutzen.

Es gibt ein einziges Nachbarland, das ich nicht zitiert habe, das derzeit keine Abfangjäger hat: Slowenien. Interessant ist, dass Slowenien jetzt der NATO beitreten will und von der NATO zugesichert bekommen hat, dass es jedenfalls auf mittlere Sicht keine Abfangjäger kaufen muss, weil sein Luftraum auch von anderen im Verbund abgedeckt werden könne.

Wenn Sie von den Grünen seriöserweise bei Ihrer Linie bleiben wollen, nämlich Alleinsein ist die einzige Option, dann sind Sie eigentlich verpflichtet, diese sinnvolle Investition auch wirklich mitzutragen. (Abg. Mag. Kukacka: ... die Grünen für den NATO-Beitritt?!)

Zur Sozialdemokratischen Partei, die sich ja jetzt auch über Josef Cap für eine solche Volksabstimmung stark gemacht hat, bringe ich ein Zitat: Es gab im Jahre 1985 ein Volksbegehren gegen die Abfangjäger, gegen den "Draken". Dieses Volksbegehren hat darauf abgezielt, ein Verfassungsgesetz zu schaffen, über das dann eine entsprechende Volksabstimmung möglich ist. – Das zeigt genau die Schwäche Ihrer juristischen Argumentation, Herr Professor Van der Bellen: Sie können eben keine Volksabstimmung über einen Verwaltungs-Beschaffungsakt durchführen! Das geht nicht, das ist verfassungswidrig. (Abg. Dr. Petrovic: Nein! Dann wäre es bei Zwentendorf auch so gewesen! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Sie können eine Volksabstimmung über ein Gesetz machen. In diesem Fall können Sie, weil es ein Verfassungsgesetz gibt, nur über ein Verfassungsgesetz eine Abstimmung machen. Sie können nicht einfach über eine Beschaffung durch den Verteidigungsminister eine Volksabstimmung durchführen. Das ist schlicht und einfach verfassungswidrig.

Ich möchte aber vor allem für die SPÖ zitieren, was damals ihr Hauptsprecher, Herr Abgeordneter Preiß, zu diesem Volksbegehren gegen die "Draken" in der Debatte gesagt hat:

" ... Man solle den mündigen Staatsbürger bei Entscheidungen, die ihn betreffen, gezielt mitreden lassen."

Und weiters: "Das klingt aufs erste durchaus einleuchtend. Gerade unser Fall zeigt aber Grenzen der sogenannten direkten Demokratie auf. Wer die österreichische Bundesverfassung ernst nimmt, kann nicht versuchen, durch das Herauspicken eines vielleicht unpopulären Themas aus einem Gesamtzusammenhang und durch die Abführung einer Volksabstimmung darüber die Grundlagen unseres Staates zu unterminieren."

Abgeordneter Preiß weiter: "Deshalb lehnen wir dieses Volksbegehren betreffend die Abhaltung einer Volksabstimmung vor der Anschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen mit Entschiedenheit ab" (Abg. Ing. Westenthaler: Da schau her! Sagt die SPÖ?), "denn für ein souveränes Österreich ist die Luftraumüberwachung unumgänglich." – Zitatende.

Dem ist wenig hinzuzufügen, meine Damen und Herren! Die SPÖ hat damals gewusst, was Sache ist und was man dem Land schuldig ist.

Herr Abgeordneter Van der Bellen! Ich lese gerne den "Falter", und ich darf Ihnen zum Abschluss etwas sehr Erfreuliches sagen: Sie haben diese Woche die "saure Zitrone" gewonnen. Sie sind "jenseits", sagt der "Falter", mit Ihrer Liebe für die "Basis-Wappler" und einer Volksabstimmung zum Thema Abfangjäger.


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