das Antragsrecht, das Gutachterrecht, die Richter und auch die Amtsparteien unter einem großen Begriff zu subsumieren waren, nämlich unter dem der "Sozialpartner" .
Nun, was tut jetzt diese Regierung? – Sie versucht eine Reform, legt eine solche auf den Tisch, mit der aber nicht grundsätzlich agiert wird, die aber vor allem die Chance auf ein in Europa federführendes Wettbewerbsrecht nicht in vollem Umfang wahrnimmt, sondern ein Muster weiterstrickt – es heißt ja "Regieren neu" –, und dieses neue Strickmuster in Blau-Schwarz heißt: Teilung der Agenden. Hier eine Wettbewerbsbehörde im Wirtschaftsministerium, dort ein Kartellanwalt im Justizressort.
Das ist eine "salomonische Lösung", gegen die noch im vergangenen Frühjahr die Arbeiterkammer zu Felde geritten ist. Gegen dieses Prinzip "Teile und herrsche!" hat sich auch die Industriellenvereinigung argumentativ gewendet, wobei bei dieser Lösung, bei dieser blau-schwarzen "salomonischen Lösung" – man kann auch "Tandem-Lösung" sagen – der Hintergrund laut einer Darstellung im "Standard" derjenige gewesen ist, dass es ein Wunsch des Herrn Ministers Böhmdorfer war, im Kartellrecht, im Wettbewerbsrecht mitzumischen. – So war es im "Standard" zu lesen – aber Sie wissen das sicherlich besser als ich.
Was ist herausgekommen? – Einige Verbesserungen und einige Dinge, die wir vermissen. Positiv zur Lösung betreffend Kartellgericht: jetzt unabhängiger; Berufsrichter sind maßgeblich. Positiv auch, dass es sich dabei um eine unabhängige und weisungsfreie Behörde handelt, wobei ich dazu anmerken muss, Herr Minister, dass die Personalausstattung grundsätzlich mindestens 40 Personen betragen sollte. Das haben Sie doch selbst einmal gefordert, und darauf ist auch Nachdruck zu legen, damit diese Wettbewerbsbehörde wirklich arbeiten kann.
In den Niederlanden, einem kleineren EU-Land, gibt es beispielsweise eine Wettbewerbsbehörde mit 100 Personen. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Die Niederlande? Die sind doppelt so groß wie Österreich!) – Ja, aber vom Territorium her sind sie kleiner.
Ich lege deshalb Wert darauf, dass, wenn Sie schon eine Behörde einsetzen, diese ordentlich ausgestattet wird, und zwar personell und finanziell. Immerhin gibt es da noch die Einbindung dieser Paritätischen Ausschüsse.
Vorteil ist, dass es jetzt empfindliche Geldstrafen gibt – und nicht mehr Haftstrafen, und dass diese Geldstrafen doch eine erkleckliche Summe ausmachen. Positiv ist in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit der Entflechtung im Nachhinein zu vermerken.
Jetzt kommt jedoch das oppositionelle Aber: Für ein großes Problem halte ich nach wie vor diese Doppelstruktur. In Österreich wird da weiterhin – entgegen anderen Konzeptionen in Europa! – auf der kartellrechtlichen und auf der wettbewerbsrechtlichen Schiene agiert. Wir haben dafür zwei Gesetze – statt ein einheitliches Wettbewerbsrecht! Auch seitens des Rechtsanwaltskammertages wird das als nicht zeitgemäß betrachtet, und auch auf EU-Ebene ist das nicht besonders honoriert worden.
Neben dieser Doppelstruktur gibt es da auch noch diese Doppelgleisigkeit: einerseits die weisungsunabhängige Behörde und andererseits den weisungsabhängigen Kartellanwalt.
Herr Minister! Sie werden sicherlich dann darauf hinweisen, dass dies ein gewisser Vorteil sei, dass diese Lösung einen gewissen "Charme" habe, nur: Von der Fachwelt wurde diese Lösung eher als zweitklassig apostrophiert. Vor allem auch der Rechnungshof hat sich massiv dagegen ausgesprochen und dazu festgehalten – wenn ich das kurz ansprechen darf –, dass diese Doppelgleisigkeit nicht den Erfordernissen entspricht, sondern auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzulehnen ist. Als Positivbeispiel dafür, dass man sowohl das Rechtliche als auch das Wirtschaftliche in einem Haus behandelt, weist der Rechnungshof in diesem Zusammenhang auf sich selbst hin. (Beifall bei den Grünen.)
Ein weiterer Mangel, den ich hier noch anführen möchte: Nichteinbindung der Regulierungsbehörden im Medien- und im Telekommunikationsbereich. Wenn man eine Lösung anstrebt, den Reformstau aufzulösen versucht, dann sollte man das doch bitte auch gleich mitnehmen!