Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 180

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letztendlich alle verpflichtet sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Moser. )

18.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

18.41

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Justizminister Böhmdorfer! Herr Wirtschaftsminister Bartenstein! Als Vorsitzende des Justizausschusses möchte ich ganz zu Beginn meine Freude darüber kundtun, dass wir noch nie so große Justizvorhaben an einem Tag verabschiedet haben, wie wir es jetzt und in den nachfolgenden Stunden tun werden. Es ist das ein Riesenreformpaket im Justizbereich, wie es, glaube ich, nicht einmal unter Broda vorgekommen ist. (Widerspruch bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Parnigoni und Dr. Hlavac. )

Ich bedanke mich sehr herzlich bei den beiden Ministern für die Zusammenarbeit und auch bei der Beamtenschaft, die geholfen hat, diese Reformwerke vorzubereiten.

Ich bedanke mich aber auch bei der Opposition, die – und das war uns neu – wirklich konstruktiv mitgearbeitet hat, nicht nur Totalopposition betrieben hat (Abg. Dr. Mertel: Ihr habt es ja nie versucht!) und die hier auch einer größeren Zahl von Novellen, die wir dann noch beschließen werden, zustimmen wird.

Nun zum Kartellrecht, zur Novelle als solcher. Es ist richtig, auch ich kann nicht bestreiten, dass die Wettbewerbssituation in Österreich in einigen Sektoren äußerst unbefriedigend ist. Mit ein Grund dafür war sicherlich die Konstruktion des alten Kartellrechtes. Frau Kollegin Moser hat es als Reformstau bezeichnet, und daher hat diese Bundesregierung, Frau Kollegin Moser, einen Totalumbau vorgenommen (Abg. Dr. Moser: Das ist ein bisschen übertrieben!)  – nicht ein kleines "Reförmchen", sondern einen Totalumbau, einerseits mit der Neuschaffung einer Wettbewerbsbehörde, unabhängig und weisungsfrei, und andererseits mit der Institution eines Kartellanwaltes beim Kartellgericht.

Die Neugestaltung auch des Geldbußensystems – das halte ich für besonders wichtig – wird zudem effizient einen fairen Wettbewerb durchsetzen helfen. Das war bisher bei den gerichtlichen Strafen nicht ganz so effizient.

Ein wesentlicher Aspekt des Gesamtvorhabens ist es auch, die Befugnisse der Amtsparteien – also etwas, was Sie kritisiert haben – einzuschränken. Das tun wir hiermit. So werden in Hinkunft nur noch die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt diese Stellung haben, und sie sind auch in jenen Verfahren Partei, die nicht auf ihren Antrag eingeleitet worden sind.

Diese neue Wettbewerbsbehörde, diese unabhängige Behörde, nimmt die Aufgaben Österreichs im Rahmen der Durchführung des europäischen Kartellrechtes wahr, ist für den Aufgriff und die Untersuchung von relevanten Sachverhalten berufen, ist Antragstellerin beim Kartellgericht und hat hauptsächlich in der Fusionskontrolle ihre Aufgabe.

Konkret hat die Wettbewerbsbehörde primär gegen Marktmissbrauch und gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu ermitteln und dann Anträge an das Gericht zu stellen. Werden diese Ermittlungen durchgeführt, dann hat natürlich diese Behörde umfassende Rechte, aber es ist nicht so, dass sie über unsere verfassungsrechtlichen Hausrechte und Befugnisse hinwegschreiten kann. Werden nämlich der Ermittlungsbehörde Unterlagen verweigert, so kann sie nur mittels Hausdurchsuchungsbefehl vorgehen, nicht jedoch "ramboartig" überall einmarschieren.

Es ist so, dass wir im Justizausschuss durch einen Abänderungsantrag eine rechtsstaatliche Vorgangsweise für die Ermittlungen gesichert haben. Und, Frau Kollegin Moser, gerade für diese Ermittlungstätigkeit, bei der unter Umständen Herausgabebeschlüsse, Hausdurchsuchungsbeschlüsse gefasst werden müssen, ist die Mitwirkung des Gerichtes berechtigt und ausge


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