Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 182

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Wie hat das in der Praxis ausgeschaut? – Ich muss hier einmal lobend die Arbeiterkammer erwähnen, die diesbezüglich die meisten Anträge gestellt hat, wenngleich ich durchaus auch einräume, dass diese Anträge nicht unbedingt im Sinne des Gesetzgebers gestellt wurden, sondern eher im Sinne der Erhaltung der Arbeitsplätze, aber das ist die Aufgabe der Arbeiterkammer, überhaupt kein Problem.

Die meisten Anträge sind also von der Arbeiterkammer gestellt worden, und das war auch gut so. Die wenigsten Anträge sind von der Landwirtschaftskammer gestellt worden – verständlich, denn die war auch kaum betroffen, und das ist ihr daher nicht vorzuwerfen. Der Bund hat kaum Anträge gestellt, aber auch die Wirtschaftskammer hat kaum Anträge gestellt, und das kann einen eigentlich auch nicht verwundern, denn die Wirtschaftskammer vertritt ihre Zwangsmitglieder und stellt sich mit einem Prüfungsantrag automatisch gegen ihr eigenes Mitglied. Das ist sehr schwierig.

In Wirklichkeit ist es also nicht zu den Prüfungen gekommen. Das hat dann dazu geführt, dass es etwa diese Zusammenschlüsse gibt, die wir allgemein beklagen.

Das war aber nicht die einzige Stellung der Sozialpartner, sie haben auch das Gericht beherrscht. Das heißt, das Kartellgericht war ein Dreier-Senat: ein Berufsrichter, zwei Laienrichter, nämlich von Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer. Das heißt: auch hier eine Mehrheit der Sozialpartner.

Sie haben auch die Sachverständigenliste ausschließlich beherrscht, ebenso den Paritätischen Ausschuss. Von einem fairen Verfahren konnte hier also keine Rede sein, und jeder hat diesen Reformbedarf bestätigt.

Ich bedanke mich ganz ausdrücklich vor allem bei den Vertretern der Sozialpartner, die mit Augenmaß und mit einem hohen Verantwortungsgefühl auch eine Zurückhaltung ihrer eigenen Interessen bewirkt und ermöglicht haben. Ich möchte mich bei Frau Kollegin Kubitschek sehr herzlich für ihre konsensualen und auch von einem hohen Verantwortungsgefühl und einer hohen Sachkompetenz getragenen Argumente bedanken. Es war Gott sei Dank sehr leicht, auf der Expertenebene – und ich darf Sie nicht nur als Abgeordnete, sondern auch als Expertin bezeichnen – sehr rasch zu einem Kompromiss zu kommen.

Ich möchte mich jetzt mit der Argumentation der grünen Fraktion befassen, die dem Gesetz leider nicht zustimmt. Es wäre schön gewesen, hier eine Vier-Parteien-Zustimmung zu erzielen.

Erstes Argument: Doppelgleisigkeit. – Frau Kollegin Moser, Sie dürften offensichtlich die Presseaussendung des grünen Mediensprechers Schennach heute nicht gelesen haben, denn das, was Sie hier kritisieren, lobt er im Wesentlichen. Das ist also nicht in Einklang zu bringen. Wenn Sie etwa ausdrücklich die unabhängige Wettbewerbsbehörde loben und den Kartellanwalt kritisieren, darf ich Ihnen vorlesen, was Herr Schennach heute sagt:

"Das vorliegende Gesetz enthält einige Verbesserungen, wie die Schaffung eines Kartellanwaltes ..." – Also das, was Sie hier kritisieren, wird an gleicher Stelle vom grünen Kollegen Schennach gelobt.

Wenn Sie davon sprechen, Frau Kollegin, dass die Regulatoren im Medienbereich nicht eingebunden sind, darf ich Sie auf den bloßen Gesetzestext verweisen. Dieser bloße Gesetzestext, der neue § 8a des Kartellgesetzes, sieht ausdrücklich vor – das dürfte Ihnen entgangen sein –, dass die Regulatoren – und selbstverständlich ist die "KommAustria" als Regulatorin im Medienbereich hier angesprochen – antragsberechtigt sind. Die "KommAustria" hat, wie auch andere Regulatoren, das Recht, genauso wie die Amtsparteien, einen Antrag beim Kartellgericht zu stellen, dass etwa ein Sachverhalt dem Kartellgesetz unterliegt, dass etwa eine verbotene Kartellbildung stattgefunden hat und dergleichen.

Wenn Sie auf der anderen Seite lobende Worte für die Entflechtungsmaßnahmen, die jetzt erleichtert möglich sind, finden, so gebe ich Ihnen da vollkommen Recht. Allerdings ist da wieder Ihr grüner Kollege nicht Ihrer Meinung: Er kritisiert, dass es eben keine Entflechtung gibt. Aber


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