Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 183

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Sie sind sich in einem Bereich vollkommen einig: Sie sprechen von der Macht der Redaktion, und Kollege Schennach sagt: Man muss auch entflechten können, wenn publizistischer Machtmissbrauch gegeben ist. – Wenn eine derartige Bemerkung von uns käme, würden Sie in Entsetzen ausbrechen und sagen: Das ist die Zensur!

Was heißt denn "publizistischer Machtmissbrauch"? Heißt das, wenn etwa die "Kronen Zeitung" kampagnisiert gegen Hainburg? Heißt das, wenn sie kampagnisiert gegen Temelín? Oder wenn sie kampagnisiert gegen eine Bundesregierung? – Genau dieses Wort verwendet Herr Schennach: Medienkampagne. Er sagt, es gelte auch den Missbrauch der publizistischen Macht, sprich Medienkampagne, den Missbrauch von Marktbeherrschung, auch als Arbeitgeber, einzudämmen.

Es gibt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in einem Rechtsstreit, den der "Falter" gegen die "Kronen Zeitung" geführt hat, und die lautet: Im Zusammenhang mit der Berichterstattung der "Kronen Zeitung" bei der Bildung der Bundesregierung wurde eine fortgesetzte Medienkampagne der "Kronen Zeitung" gegen die Bundesregierung geführt. – Und das soll ein Entflechtungsgrund sein? Wer soll darüber befinden? Wenn man sagt, das Gericht, dann darf ich Ihnen sagen, der Oberste Gerichtshof hat das gerade gemacht.

Ich bin auch sehr gegen diese Kampagnen, das sage ich Ihnen ganz offen, ob das jetzt das eine oder das andere betrifft: Es ist nämlich einmalig auf dieser Welt, dass man zwar behauptet, man sitze im Vorhof der Macht und man streichle nur den Dackel, und in Wirklichkeit übt man Macht aus, und wenn notwendig, mit äußerster Härte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Doppelgleisigkeit möchte ich noch etwas sagen: Es ist keine Doppelgleisigkeit, es ist ein One-Stop-Shop-Prinzip. Während bisher der Anwalt, der die sich zusammenschließenden Parteien vertreten hat, vor einem Kartellverfahren mit vier Partnern reden musste, kann er sich jetzt an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden, weil diese von sich aus den Kontakt mit dem Bundeskartellanwalt aufzunehmen hat.

Und: Vier Augen sehen mehr als zwei Augen. Es ist ein Plus und kein Minus, daher ist es gut so. Es ist auch deshalb gut so, weil der Kartellanwalt aus dem Grund eingeführt wurde, weil das Amtswegigkeitsprinzip des Gerichtes entfällt. Wir sagen, es ist nicht unbedingt gut, wenn das Gericht von sich aus sagt: Ich als Kartellgericht werde von Amts wegen tätig und bin dann untersuchende Behörde beziehungsweise Gericht und auch urteilendes Gericht. Dem ist ein gewisser Inquisitionsgedanke nicht abzusprechen, und das hat man auch als legistisches Defizit erkannt und hat gesagt: Dieses Amtswegigkeitsprinzip des Gerichtes wird durch einen Bundeskartellanwalt ersetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wesentlich scheint mir auch zu sein, dass dem Herrn Bundesminister daran gelegen war, zu sagen, was man unter Medienvielfalt versteht. Er hat hier eine Definition gewählt, und das ist auch gut so, weil manche Medien sagen: Das ist eine tolle Geschichte! Wir haben eine totale Medienvielfalt, denn der "Kurier" schreibt das Gegenteil von der "Kronen Zeitung", das "FORMAT" schreibt das Gegenteil vom "profil" und so weiter. Aber ich darf Ihnen eines sagen: Wenn es um die Interessen der Konzerne geht, wenn die berührt sind, dann rollt die Maschinerie, und dann ist es ganz egal, wie im Einzelfall publizistisch geschrieben wird. Es ist ja nicht etwa so, dass ein Konzern etwas Gutes tut, wenn er im anderen Magazin etwas anderes schreibt, denn er muss ja mehrere Zielgruppen bedienen. Das ist nicht etwa eine Gabe, ein Geschenk an die Demokratie.

Wichtig ist: Die Medienvielfalt – und das hat der Herr Minister klargestellt – ist nicht eine Titelvielfalt, so wie es hier vielfach missbräuchlich interpretiert wurde, sondern sie besteht eben auch in der Vielfalt von verschiedenen Unternehmen, die selbständig sind und nicht miteinander verflochten werden. Ich glaube, dass das sehr notwendig ist. Die Entflechtungsmaßnahmen sind nach wie vor Ultima Ratio, das ist keine Frage, aber erleichtert möglich, und nicht erst bei einem Wiederholungsfall. Das wurde bereits klargestellt. Ich gestehe zu, dass das sehr, sehr schwer möglich sein wird. Ich darf Ihnen aber aus der Praxis sagen, dass es gerade auf Grund dieser Diskussion bereits Fälle gegeben hat, in denen Unternehmen, die marktbeherrschend


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite