Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 184

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sind, vorweg versucht haben, sich in Missbrauchsfällen mit ihren klagenden Mitbewerbern auch beim Kartellgericht zu vergleichen. Also eine gewisse prohibitive Wirkung ist auch dieser Bestimmung eigen.

Ich danke dem Herrn Minister, und ich danke vor allen Dingen auch dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und auch den Damen und Herren aus beiden Ministerien, die wirklich mit großer Sachkunde hier tätig geworden sind.

Und schlussendlich darf ich dem Herrn Bundesminister ein Zitat "stehlen", indem ich auf den Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften 2001, Stiglitz, verweise, der gesagt hat: Es ist auch gut, wenn es einen Wettbewerb unter den Wettbewerbshütern gibt.

In diesem Sinne ist diese angebliche Doppelgleisigkeit ein Vier-Augen-Prinzip und sicher ein Plus und nicht ein Minus. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.59

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Bartenstein! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es freut mich, dass dieser Konsens von allen Parteien so korrekt und so sachlich kommentiert wird, ein Konsens, der sich über drei Parteien erstreckt, der, da auch die Grünen sachlich mitgearbeitet haben, in einem besonderen Klima entstanden ist und auf den wir wirklich alle stolz sein können.

Ich bin aber auch der Meinung jener, die gesagt haben, es ist eine Reform, die größer sein könnte. Umso weniger verstehe ich, Frau Abgeordnete Dr. Moser, dass Sie den Schritt in die richtige Richtung zwar prinzipiell bejahen, aber ihn nicht mitmachen. Das ist nicht verständlich und schaut so aus, als ob Sie den Konsens in dieser Frage fürchten würden.

Ich danke dem Kollegen Dr. Krüger dafür, dass er in seiner Rede darauf hingewiesen hat, welche Vorteile dieses Gesetz bringt, wie sehr wir darum gerungen haben, und ich bedanke mich auch bei Ihnen, Herr Kollege Dr. Bartenstein, für die Zusammenarbeit mit Ihnen und mit Ihren Mitarbeitern. Ich danke auch den Beamten unseres Hauses, den Mitgliedern des Justizausschusses und vor allem der Obfrau, Frau Dr. Fekter, der es immer wieder gelungen ist, Gesprächsphasen, in denen wir Schwierigkeiten gehabt haben, zu überwinden, wieder neu zu beginnen und letztlich ein gutes Werk zu schaffen. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt wieder den Vorsitz.)

Grundsätzlich ist festzustellen, dass im Mittelpunkt dieses Gesetzes oft – zumindest in den letzten Jahrzehnten – die Frage der Medienvielfalt steht, eine Vielfalt, die wir alle wollen und die unabdingbarer Bestandteil der Meinungsvielfalt in diesem Lande ist, die wir ebenfalls wollen. Das Kartellgesetz in der neuen Fassung will zweifellos ein Garant für diese Medienvielfalt sein, und zwar in einer ganz eindeutigen Richtung: Das Kartellgesetz will nicht, dass sich Wirtschaftsgruppen und Wirtschaftsmächte bilden, die unüberschaubar sind, unüberschaubar durch ihre Verflechtung oder durch ihre Konstruktion. Denn: Zu große Wirtschaftskörper in diesem Bereich sind zweifellos geeignet, eine Gleichschaltung der Meinungen herbeizuführen, und es ist nicht schwer, den Gedankensprung dahin zu machen, dass eine Gleichschaltung der Meinungen zweifellos auch den Charakter einer Zensur erreichen kann.

Deshalb müssen wir in diesen Fragen besonders aufmerksam sein. Wir müssen aufmerksam sein, dass sich nicht zu große Gruppierungen im Inland bilden, und wir müssen – das sage ich ganz eindeutig – auch aufmerksam sein, damit nicht ausländisches Kapital sich unserer Medien bemächtigt, uns seinen Willen aufzwingt und unsere Medienlandschaft unübersichtlich macht oder gar in Unordnung bringt. Ich glaube, die Medienlandschaft Österreichs ist kein "Einwanderungsland" für ausländisches Kapital; das müssen wir eindeutig feststellen.


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