gleichen Damen und Herren zu finden, man sieht sie immer wieder, ob bei Verkehrsunfallprozessen oder im Sachverständigenbereich im Immobilienwesen. Es sind zwar sehr viele in der Liste eingetragen, aber es werden immer dieselben genommen, weil man sich eben daran gewöhnt hat, aber das ist nicht richtig. Die brauchen oft extrem lange, bis sie sich bequemen, ein Gutachten zu machen. Aber künftig ist ihnen eine Frist zu setzen.
Ich bitte die Gerichte beziehungsweise die Aufsichtsbehörden und auch das Ministerium, wirklich darauf zu achten, dass Sachverständige, die nicht innerhalb der ihnen gesetzten Frist das Gutachten erstellen, nicht mehr herangezogen werden. Diese Sachverständigen sollten am besten überhaupt wegen erwiesener Arbeitsunwilligkeit von der Sachverständigenliste gestrichen werden. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. )
Frau Kollegin Mertel! Der Einzelne muss das ja ausbaden, und das ist nicht angenehm. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang einen Fall aus meiner Praxis schildern: Es hat ein Unternehmer – 1985 war das, glaube ich – 2 Millionen Schilling eingeklagt. Er hat dieses Geld wirklich dringend gebraucht, um wirtschaftlich zu überleben, aber es hat der Gegner einen völlig absurden Einwand dagegen erhoben. Aber der Richter hat sich nicht so recht der Sache angenommen, und es hat letztlich sieben Jahre gedauert, bis ein Urteil ergangen ist. Dann wurde noch ein weiteres Verfahren dem Ganzen angeschlossen, indem ein weiteres Rechtsmittel eingelegt wurde. Nach neun Jahren ist man schließlich zu einem Ergebnis gekommen, aber nach neuneinhalb Jahren war dieser Unternehmer leider im Konkurs. Er sind mehrere hunderttausend Schilling an Prozesskosten für ihn entstanden, und dieser Unternehmer hat dann die Versteigerung des Hauses seiner Mutter miterleben müssen, die es verpfändet hatte. – Für mich persönlich war das ein Schlüsselerlebnis.
Es ist auch kein Zufall, dass die Republik Österreich – da brauchen wir gar nicht abschätzig auf Italien hinunterzuschauen – immer wieder vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verfahrensverzögerungen und wegen überlanger Verfahrensdauer – "unreasonable procedure" – verurteilt wird. Das ist auch bei Strafverfahren der Fall. Auch das wird noch zu lösen sein, denn es ist unzumutbar, dass heute einer, wenn er etwas verbrochen hat, sieben Jahre in ein Strafverfahren verwickelt wird und am Schluss gar nicht mehr weiß, warum er überhaupt verurteilt wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme noch ganz kurz auf die Insolvenzrechts-Novelle zu sprechen. Die Regierung ist angetreten, um auch den Insolvenzmissbrauch zu verhindern. Es hat in der Vergangenheit einige Fälle gegeben, insbesondere unter tatkräftiger Mitwirkung eines bestimmten Richters in Oberösterreich, der es ermöglicht hat, dass Angehörige der so genannten familia suspecta, also nahe Angehörige des Schuldners, binnen zwei Tagen mit einer vorbereiteten Auffanggesellschaft das Konkursunternehmen herausgekauft haben, aber nicht zum Verkehrswert, sondern zum Zerschlagungswert! Sinnigerweise haben sich diese Herrschaften nämlich noch zwei Stunden vorher die Schließung des Betriebes bewilligen lassen, und dann hat man gesagt: Wenn der Betrieb in der juristischen Sekunde geschlossen ist, dann ist ja das Ganze nichts mehr wert, und die Gläubiger sollten auf der Strecke bleiben.
Ich darf sagen, ich habe dann dem Ganzen prozessual einen Riegel vorgeschoben, und die ganze Geschichte ist dann zu einem anderen Gericht gekommen. Aber das war kein Einzelfall.
Jetzt ist ein obligatorischer Gläubigerausschuss einzurichten, der beim Unternehmenskauf einzuberufen ist und auch seine Zustimmung zu geben hat.
Vom neuen Modus der Masseverwalterbestellung wurde bereits gesprochen. Letztlich wird das immer eine Ermessensentscheidung sein, und das ist, glaube ich, auch gut so. Man kann da nicht so wie im Lotto einfach die Kugel sausen lassen, und dann fällt die Kugel, und es ist der Masseverwalter XY, der für diesen Fall vielleicht völlig ungeeignet ist – ich meine nicht fachlich –, weil er die Organisation, die Logistik nicht hat oder weil er vielleicht auf die betreffende Branche nicht spezialisiert ist. Daher ist es wichtig, dass entsprechende Branchenlisten geführt werden. Ich bin überzeugt davon, dass auch dadurch eine wesentliche Verbesserung in der Konkursabwicklung stattfinden wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
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