Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 197

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Magª. Terezija Stoisits und Magª. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage (962 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Grundbuchsgesetz, das Grundbuchsumstellungsgesetz und das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2002) in der Fassung des Ausschussberichtes (1049 der Beilagen)

Der Nationalrat möge beschließen:

In Artikel II des Antrags (1049 der Beilagen) wird nach Z 50. folgende Z 50a. eingefügt:

"Z 50a. In § 321 Abs. 1 Z 1 wird nach dem Wort ,Ehegatten‘ ein Beistrich gesetzt und die Wortfolge ,einem gleich- oder andersgeschlechtlichen Lebensgefährten‘ eingefügt."

*****

Herr Bundesminister! Das ist ein Anliegen, das in der letzten Gesetzgebungsperiode schon vielfach, lang und intensiv diskutiert wurde. Ich will jetzt nicht aus meiner Erinnerung zusammenfassen, warum es nicht dazu gekommen ist. Plausible Gründe gab es damals nicht.

Daher meine Bitte an die Kolleginnen und Kollegen, an die Frau Vorsitzende Fekter und an Sie, Herr Bundesminister Böhmdorfer, das hier in der zweiten Lesung noch zu berücksichtigen und diese Anpassung – es ist eine Anpassung und nichts anderes – noch durchzuführen.

Noch ein letztes Wort zum Thema insgesamt, und zwar in Bezug auf die Frage des Zugangs zum Recht und des Rechtsschutzes. – Herr Bundesminister, ich habe mit einer gewissen – wie soll ich sagen? – Verwunderung über Ihre meiner Ansicht nach geradezu kuriosen Pläne oder Überlegungen gelesen, die Sie im Zusammenhang mit der Gerichtsorganisation, speziell betreffend Oberösterreich und Salzburg, vorgelegt haben.

Man möchte irgendwie auf der einen Seite den Gesetzgeber überlisten – aber das ist jetzt technisch auch nicht korrekt – oder, besser gesagt, vor allem die Zustimmung und damit auch den Bundesverfassungsgesetzgeber – drastisch gesagt – aushebeln, indem man sagt: Wir ändern nichts an den Gerichtssprengeln, aber wir verlegen den Sitz der Bezirksgerichte an andere Orte – räumlich betrachtet. – Das ist eine extrem durchschaubare Vorgangsweise, und irgendwie denke ich mir, das können Sie doch nicht wirklich ernst meinen!

Vielleicht können wir heute eine entsprechende Aufklärung darüber erhalten. Sie, Herr Bundesminister, kennen hiezu ja den Standpunkt der Grünen – und ich glaube, da rede ich auch im Sinne der Sozialdemokraten –: Es gibt hier ja hoch vernünftige Vorschläge, und es hat aus dem Kreis derer, die damit befasst sind, noch nie mangelndes Verständnis dafür gegeben, dass es bei diesen Kleinstkleinst-Gerichten, wo es halbe Planstellen für Richter gibt, einen Handlungsbedarf gibt. Aber die von Ihnen ins Auge gefasste Vorgangsweise ist meiner Ansicht nach nicht geeignet, um hiefür Lösungen zu finden, die auch im Sinne der rechtssuchenden Bevölkerung sind.

Ein Allerletztes, Herr Bundesminister. – Es gibt etwas, was mir – mir persönlich – tatsächlich an dieser Zivilverfahrens-Novelle nicht hundertprozentig gefällt, wiewohl nicht quasi meine Stimme daran scheitern wird, und zwar ist das die Frage der Schiedsgerichtsbarkeit und der Einrichtung der Schiedsgerichte bei der Rechtsanwaltskammer und bei der Notariatskammer.

Ich habe grundsätzliche Bedenken gegen eine in dieser Art und Weise erfolgende Auslagerung von sozusagen staatlich monopolisierter – mit Recht monopolisierter – Tätigkeit. Es ist etwas ganz anderes, wenn große Firmen Schiedsgerichte auf sozusagen privatrechtlicher Ebene einführen, aber das hier ist ein Schritt, den ich – und jetzt muss ich das wirklich sagen – in der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite