Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 219

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Ich brauche Ihnen ja nicht zu erklären, dass wir nicht nur einmal von der internationalen Gemeinschaft aufgefordert wurden, das zu reparieren. Oder wollen Sie wirklich warten, bis der Verfassungsgerichtshof tätig wird und dieses Gesetz aufhebt?

Die Eigentümerpartnerschaft ist ein so guter Anfang! Ich wiederhole: § 209 StGB, das Mietrechtsgesetz könnte man ändern, die Zivilverfahrensgesetze gehören geändert, dann hätten wir hier in Österreich ein wirklich liberaleres Recht. Das wäre längst an der Zeit. Geben Sie sich einen Ruck! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Petrovic. )

Zu den anderen Punkten des Gesetzes möchte ich auch noch kurz ausführen, dass es bei Wohnungsgesetzen schon wirklich unheimlich ist, dass Abänderungsanträge in großem Umfang dem Ausschuss kurzfristigst auf den Tisch geknallt werden. Das ist ein Problem, denn es gibt keine Möglichkeit der Begutachtung, keine seriöse Bewertung. Solchen trojanischen Pferden, sehr geehrte Damen und Herren, stimmen wir sicher nicht zu. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Großruck: Sie haben vorher auch nicht zugestimmt!)

Zum Abschluss: Frau Kollegin Fekter, wenn Sie in einer zynischen Art und Weise zu diesem Gesetz, das die Hausbesorger in einer Nacht- und Nebelaktion mehr oder weniger abgeschafft hat, im Ausschuss frisch-fröhlich sagen: Sie haben ja ihre Chance, sie sollen den Gewerbeschein nehmen, und sie nutzen das auch!, obwohl das zu 80 Prozent Frauen trifft, die unter 10 000 S verdienen, dann zeugt das von Ihrer sozialen Kälte! (Beifall bei der SPÖ.)

21.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. Ich erteile es ihm.

21.22

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte zu der Frage des Abänderungsantrages und seiner Abwicklung doch Stellung nehmen. Es soll hier nicht der Eindruck entstehen, dass sich das Justizministerium von dieser Vorgangsweise distanziert. Ich möchte das ganz klar feststellen.

Ich stelle hier im Einvernehmen mit unseren Beamten, die dieses Gesetz begleitet haben, nämlich Herrn Dr. Stabentheiner und Herrn Dr. Schernthaner, die auch hier sind, fest, dass Sie jede Möglichkeit gehabt haben, mitzudiskutieren, dass Ihnen die Beamten zur Verfügung gestanden sind, dass wir die außerordentlichen Besprechungen im Justizministerium wie üblich durchgeführt haben und dass aus unserer Sicht bei schärfster Betrachtung und bei sorgfältigster Überlegung kein Grund dafür bestanden hat, dass Sie die Diskussion darüber verweigern oder dass für Sie dadurch unüberwindliche Hürden aufgebaut wurden.

Das war wirklich nicht der Fall, und ich verstehe nicht, Herr Abgeordneter Maier, dass Sie von einem Lobbyistengesetz und einem Spekulantengesetz sprechen. Vor allem haben Sie beim Begriff der Spekulation nicht dargetan, wo und wie diese stattfinden könnte oder hätte können. Das haben Sie nicht zum Ausdruck gebracht, das war tatsächlich nicht erkennbar.

Was die Frage des Wohnungseigentums an Substandardwohnungen anbelangt, haben Sie sich als Praktiker geoutet, und ich sage Ihnen als Praktiker, der 27 Jahre lang sehr viel mit dem Mietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht zu tun hatte: Was ist denn die Alternative? Dass Leute – und das sind nicht nur die Wähler der ÖVP und der FPÖ –, die Eigentum erwerben wollen, dann darauf verwiesen sind, schlichtes Miteigentum zu erwerben, das heißt, eine rechtliche Situation zu akzeptieren, die wirklich so kompliziert und unübersichtlich ist, dass sie nicht zugemutet werden kann.

Die einzige Chance, insbesondere für junge Leute, für weniger Begüterte, zu einem Wohnungseigentum zu kommen und im Besitze jener Investitionen, die sie selbst tätigen, zu bleiben und diese zu verwerten, ist nun einmal dieses Wohnungseigentum an Substandardwohnungen. Das sollten Sie Ihren Wählern nicht verheimlichen, und die Bevölkerung wird einen großen Vorteil


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