Das neue Vereinsgesetz, das Ernst Strasser heute gemeinsam mit uns auf die Schiene stellt, ist gut für die Vereine in Österreich: Zum Stichtag 31. Dezember 2001 sind es 106 363 Vereine in Österreich, für die der heutige Tag ein guter Tag ist. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Mehr noch: Es ist ein Jubeltag mit einem neuen, effizienten und damit billigeren und bürgernäheren Vereinsrecht! Das, Kollege Parnigoni, ist die Intention dieses Gesetzes! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. )
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Polemik der SPÖ in allen inhaltlichen Positionen, die wir politisch diskutieren, ist allseits sattsam bekannt, unter anderem natürlich auch der Inhalt jenes vorgedruckten Schreibens zum Vereinsgesetz 2002, in welchem die SPÖ in drei wesentlichen Punkten Folgendes behauptet:
Erstens: Mit diesem neuen Vereinsgesetz würde es für kleine Vereine zu enormen Verschlechterungen kommen. – Das Gegenteil ist der Fall!
Zweitens spricht die SPÖ von einer Verbürokratisierung des Vereinswesens. – Das Gegenteil ist der Fall! Das neue Gesetz bringt für die Vereinsarbeit natürlich wesentliche Erleichterungen und erst recht auch für Vereinsgründungen.
Drittens kritisiert die SPÖ aufwendige Rechnungslegungsvorschriften. – Auch das ist falsch! Aber ich weiß, und wir wissen mittlerweile, wo der Hase im Pfeffer liegt. Es steht dies im Besonderen im Zusammenhang mit einem Verein, von dem man sagen kann, dass er durchaus SPÖ-nahe ist, obwohl er sich als überparteilich geriert: Der Österreichische Gewerkschaftsbund, der wohl größte Verein Österreichs, will diese Rechnungslegungspflicht in großartiger Art und Weise – so hat es zumindest Wiesinger ausgedrückt – mit der Gründung einer Stiftung umgehen – nicht mehr und nicht weniger! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich habe noch im Ohr, wie die Genossen all jene gegeißelt haben, die damals zum Stiftungsrecht gesprochen haben. – Sie haben gesagt: Das machen die bösen Kapitalisten, all jene, die den Mammon in der Tasche tragen, jene grauslichen Reichen, und wir Armen, wir können das nicht!
Ich sage Ihnen: Der ÖGB will nicht mehr und nicht weniger, als diese Rechnungslegungspflicht elegant umgehen, mit einem Verfahren, von dem wir sagen können, dass es verfassungsrechtlich bedenklich ist, vor allem im Wissen darum, dass der Streikfonds – so die Argumentation Wiesingers – jeder Möglichkeit der Überprüfung entzogen werden soll. Der ÖGB will nämlich nicht mehr und nicht weniger, als das Vermögen im Besitz des ÖGB in eine Stiftung einbringen, es damit den Mitgliedern, den eigentlichen Eigentümern, entziehen und mit dieser für mich persönlich skandalösen Art und Weise das Vereinsgesetz elegant umschiffen.
Herr Präsident Verzetnitsch! Als Mitglied des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, als einer, der seine Beiträge bezahlt und der ein wirklich vitales Interesse daran hat, was mit diesen Beiträgen geschieht, möchte ich nicht sehen, dass dieses Geld in eine Stiftung eingebracht wird, damit die Rechnungslegungsvorschriften umgangen werden können. (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. )
Kollege Verzetnitsch! Ich würde gerne wissen, was die Intention dahinter ist. Ist Wiesinger im Recht, wenn er sagt: Wir wollen ganz einfach die Mittel aus dem Streikfonds nicht öffentlich machen? (Abg. Verzetnitsch: Fragen Sie Ihren Kollegen Neugebauer!) Ist er im Recht, wenn er sagt: Wir werden mit dieser Stiftung die Vereinsvorschriften nicht beachten? Ist er im Recht, wenn er auf diese Art und Weise gegen Transparenz und für Verschleierung ist? – Das ist der ÖGB heute! Kollege Präsident Verzetnitsch! Dafür bekommen Sie nicht unsere Zustimmung, das kann ich Ihnen versichern! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Edler. )
Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister! Ich komme zum Schluss. Das Vereinswesen ist auch und gerade im 21. Jahrhundert für uns von der Österreichischen Volkspartei eine unverzichtbare Säule unserer Wertegemeinschaft, damit natürlich unserer Gesellschaft insgesamt und unserer wirtschaftlichen Überlegungen. Herr Bundesminister! Sie bekommen für diesen großen Wurf, zu dem ich herzlich gratulieren möchte, nicht nur unsere Zustimmung,