Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 242

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Hochachtung und unser besonderer Dank. Und genau diese gilt es auch gesetzlich besonders zu schützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Was bringt das Vereinsgesetz 2002? Warum diese große Aufregung hier in diesem Hohen Haus? Was ist neu daran? – Der Abbau behördlicher Mehrgleisigkeiten, die Verkürzung des Instanzenzuges, die Verkürzung des behördlichen Verfahrens und so weiter. Aber etwas ganz, ganz Wesentliches, meine Damen und Herren, ist die Finanzgebarung, worin es heißt: Übersteigen die gewöhnlichen Einnahmen oder gewöhnlichen Ausgaben eines Vereines in zwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren 1 Million €, also rund 14 Millionen Schilling, ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen. Bei 3 Millionen gibt es einen qualifizierten Jahresabschluss.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Was ist so schlecht an diesen Bestimmungen? Wenn heute der Kollege Parnigoni von den Sozialdemokraten davon spricht, dies sei eine unzumutbare bürokratische Belastung, ein Schlag in das Gesicht der Freiwilligen, frage ich mich, wo das so ist. Er meinte, zusätzliche bürokratische Hürden werden geschaffen. Genosse Jarolim sprach sogar von einem ständestaatlichen Geist in diesem Gesetz. Also diese Aussage, meine Damen und Herren, verdeutlicht einmal mehr, von welchem Geiste Abgeordneter Jarolim umgeben ist. (Abg. Dr. Khol: "Eurolim"!)

Meine Damen und Herren! Wer nichts zu verbergen hat, wird auch keine Probleme haben, zu bilanzieren sowie Gewinne und Verluste auszuweisen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kogler: Haider in Kärnten zum Beispiel!) Endlich gibt es diesen Schwellenwert von 1 Million €, sodass nicht jeder Verein betroffen ist, sondern nur solche mit erheblicher Wirtschaftskraft. Klein- und Kleinstvereine – und das ist der überwiegende Teil der Vereine in Österreich – sind davon überhaupt nicht betroffen. So entspricht es auch nicht den Tatsachen, wie Frau Abgeordnete Haidlmayr von den Grünen behauptet hat, dass ein kleiner Verein nun auch einen Buchhalter anstellen muss.

Wer also im Zusammenhang mit dieser gesetzlichen Regelung von einer Belastung der Klein- und Kleinstvereine spricht, behauptet entweder bewusst die Unwahrheit oder ist im Hinblick auf die Finanzgebarung österreichischer Vereine ein Träumer.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Mit dem Vereinsgesetz 2002 wird ein weiterer Teil der Verwaltungsreform, das heißt mehr Bürgernähe und Effizienz, vollzogen. Das ist Regieren neu – auch im Sinne von Hunderttausenden freiwilligen Funktionären in unserem Land. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. Er hat das Wort.

22.54

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Praxis des Vereinsrechtes ist auch weiterhin problemlos. – Aussage von Ihnen, Herr Klubobmann, am 4. März 1998. Ich könnte jetzt zitieren bis hin zu den bereits angeschnittenen Aussagen und schriftlichen Informationen des seinerzeitigen Landtagsabgeordneten und jetzigen Innenministers. Ersparen wir es uns!

Reformen, jawohl, Herr Bundesminister für Justiz. Lieber Kollege Reindl, die Frage ist nur: Für wen?

Es wurde auch bereits von Kollegin Bures angesprochen: Dort, wo Handlungsbedarf gewesen wäre, wo es um riesige Spendensummen geht, hat man nichts gemacht. Die Masse der österreichischen Vereine – und ich bekenne mich zu den österreichischen Vereinen und bedanke mich bei den Zehntausenden Funktionärinnen und Funktionären der über 106 000 Vereine für ihr Engagement und ihre Arbeit –, die Mehrheit sind kleine Vereine. Jene, die sich mit Vereinen beschäftigen, meine Damen und Herren, wissen auch genau, wie schwierig es ist, so ein Vereinsleben zu organisieren und zu gestalten. Die haben oft nicht einmal so viel Geld, dass sie sich am Abend ein Bier kaufen können (Heiterkeit), und jetzt zwingen wir ihnen noch diese


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