Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 241

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Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wurm, Dr. Jarolim, Parnigoni, Mag. Maier und KollegInnen betreffend das Vereinsgesetz 2002 (990 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Dem § 5 Abs. 3 erster Satz wird nach dem Wort "Personen" folgende Wortfolge eingefügt:

"und nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung"

2. Dem § 5 Abs. 4 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt:

"Die Bestellung darf nur mit schriftlicher Zustimmung der zu Bestellenden erfolgen."

3. § 5 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

"Eine schriftliche Zustimmungserklärung der bestellten Rechnungsprüfer beziehungsweise des Abschlussprüfers zur Ausübung dieser Funktionen ist einzuholen."

4. § 11 lautet:

"§ 11. (1) Die Errichtung eines Vereines (§ 2 Abs. 1) ist der Vereinsbehörde von den Gründern oder den bereits bestellten organschaftlichen Vertretern unter Angabe ihres Namens, ihres Geburtsdatums, ihres Geburtsorts und ihrer für Zustellungen maßgeblichen Anschrift (§ 4 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982) mit einem Exemplar der vereinbarten Statuten schriftlich anzuzeigen. Bereits bestellte Leitungsorgane haben zudem ihre Funktion und den Zeitpunkt ihrer Bestellung anzugeben und die schriftliche Zustimmungserklärung zur Ausübung ihrer Funktion vorzulegen.

(2) Wird eine Zustimmungserklärung gemäß Abs. 1 nicht vorgelegt, so gilt die Bestellung des Leitungsorgans als nicht erfolgt. § 2 Abs. 3 gilt sinngemäß."

4. Dem § 14 Abs. 2 wird folgender Halbsatz angefügt:

"und eine schriftliche Zustimmungserklärung der bestellten organschaftlichen Vertreter zur Ausübung ihrer Funktion vorzulegen"

5. § 14 wird folgender Abs. 4 angefügt:

"(4) Wird eine Zustimmungserklärung gemäß Abs. 2 nicht vorgelegt, so gilt die Bestellung der organschaftlichen Vertreter als nicht erfolgt. Eine Haftung gemäß § 23 oder § 24 ist ausgeschlossen."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.

22.50

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Justizminister! Sehr geehrter Herr Innenminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Österreich ist auch das Land der Vereine. In mehr als 104 000 behördlich registrierten Vereinen üben Zigtausende Funktionärinnen und Funktionäre ihre Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit, großteils ehrenamtlich, das heißt unentgeltlich, ohne Bezahlung, freiwillig und in der Freizeit aus. Diesen ehrenamtlichen guten Geistern in unserer Gesellschaft gelten unsere besondere


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