Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 104

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

die Länder und vor allem auch die Gemeinden etwas dazu beitragen; es fehlt mir jetzt wirklich die Zeit, dies näher auszuführen.

Wichtig ist es auch, dass es Abfallsammelstellen gibt, dass die Menschen beim Hausbauen nicht vor dem Haus Styropor verbrennen müssen, sondern dass das gesammelt wird. Das sind zwar punktuelle Dinge, das sind Kleinigkeiten, aber das ist angewandter Klimaschutz. Darauf sollten wir uns verständigen. – Herzlichen Dank, Herr Bundesminister! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich unterbreche jetzt die Verhandlungen über den laufenden Tagesordnungspunkt.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Matthias Ellmauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Verbesserung des rechtlichen Status von Angehörigen der Exekutive und Zivilpersonen im Rahmen von UN-Missionen (646/A) (E)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 646/A (E) der Abgeordneten Dr. Krüger und Ellmauer.

Da dieser Antrag inzwischen verteilt wurde und allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Seit vielen Jahren unterstützt Österreich friedensstiftende, friedenssichernde und humanitäre Aktionen der Vereinten Nationen. Tausende österreichische Soldaten haben im Rahmen dieser Einsätze eine wichtige Rolle gespielt. In diesen Einsätzen werden in letzter Zeit immer häufiger Angehörige der Exekutive, aber auch Lehrer und andere Beamte eingesetzt.

Der Dienst im Rahmen von UN-Einsätzen ist eine schwierige und gefährliche Aufgabe, die für die betroffenen Personen eine besondere Herausforderung darstellt, weil sie in einer fremden Umgebung, konfrontiert mit unbekannten kulturellen Gegebenheiten, ihren verantwortungsvollen Dienst versehen müssen. In dieser Situation müssen sich die Beamten darauf verlassen können, dass die Rahmenbedingungen ihres Einsatzes in ihrem Interesse klar geregelt sind und sie nicht mit zusätzlichen Gefahren rechnen müssen. So ist es besonders wichtig, dass sie nicht durch Willkür von Behörden bedroht sind, deren Handeln oft nicht einmal den Grundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Eine solche Absicherung soll und kann nicht bedeuten, dass die Beamten für den Fall eines Fehlverhaltens nicht zur Verantwortung gezogen werden können: sie sind als Österreicher in jedem Fall der österreichischen Gerichtsbarkeit unterworfen und müssen schon auf Grund des strafrechtlichen Offizialprinzips in Österreich auch tatsächlich verfolgt werden.

Soldaten unterstehen auch bei UN-Einsätzen normalerweise weiterhin der Strafgerichtsbarkeit ihres Heimatstaates; dies wird im sogenannten Truppenstatusabkommen (Status of Forces-Agreements) festgelegt; bei Angehörigen der Exekutive sowie bei Zivilpersonen ist dies derzeit nicht der Fall.

Zivilpersonen haben meist nur sogenannte "funktionelle" Immunität, also nur Immunität für Handlungen, die sie in Wahrnehmung ihrer offiziellen Aufgaben gesetzt haben, während Soldaten auch Immunität für alle Handlungen "absolute" Immunität genießen können.

Auf die Immunität von Angehörigen der Exekutive kann der Generalsekretär der Vereinten Nationen ohne Konsultation und Zustimmung des Entsendestaats verzichten, bei Soldaten hingegen entscheidet allein der Entsendestaat über einen allfälligen Verzicht auf die Ausübung seiner Gerichtsbarkeit und eine Unterstellung unter die lokale Gerichtsbarkeit.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite