österreichische Staatsbürger nach wie vor unter einer gewissen Fürsorge der Republik stehen. Das gilt also auch, wenn sie verurteilt wurden. So hat mir beispielsweise unsere österreichische Botschafterin in Kuba, als ich dort vor etwa einem Jahr einen privaten Aufenthalt hatte, in Havanna berichtet, dass es immer wieder zu ihren vornehmsten Aufgaben zählt, sich auch für österreichische Straftäter einzusetzen, zum Beispiel in Bezug auf Haftbedingungen et cetera. Mit den Haftbedingungen im Ausland steht es wahrlich in sehr vielen Fällen nicht zum Besten, und sie sind oft geeignet, das Leben eines österreichischen Staatsbürgers, der im Ausland verurteilt wurde und dort seine Strafe verbüßt, tatsächlich zu verkürzen.
Ich glaube, es ist eine sehr wichtige Aufgabe des Außenministeriums, der österreichischen Botschafter, der Vertretungen, sich überall dort, wo Österreicher in strafbare Handlungen verwickelt sind oder dieser auch nur verdächtigt werden, dieser Personen anzunehmen. Das möchte ich einleitend sagen zur generellen Fürsorgepflicht, zur generellen Fürsorge des Staates gegenüber österreichischen Staatsbürgern, die verdächtig sind, im Ausland strafbare Handlungen begangen zu haben.
Wenn österreichische Staatsbürger im Zuge von friedensstiftenden und -erhaltenden Operationen im Ausland verdächtig sind, strafbare Handlungen begangen zu haben, so ist zu differenzieren. Wenn es sich um Soldaten handelt, gilt ein entsprechendes Abkommen, ein Statut, das diese Soldaten unter völlige Immunität stellt. Das heißt mit anderen Worten: Egal, ob sie dort die verdächtige strafbare Handlung in Ausübung ihres Berufes oder in der Freizeit verüben, stehen sie uneingeschränkt unter der Immunität, und die Republik Österreich könnte bei einem derartigen Auslandsaufenthalt die Repatriierung fordern, die Ausreise nach Österreich – und nicht die Auslieferung, weil für die fremde Macht nicht einmal die Möglichkeit besteht, in diesem Fall eine Verhaftung vorzunehmen. Es ist dies ein sehr wichtiges und nützliches Privileg, das die Soldaten genießen. Ich bin davon überzeugt, dass es ohne dieses Privileg in den letzten 20, 30 Jahren nicht in diesem Umfang zu friedenserhaltenden Operationen gekommen wäre. (Abg. Parnigoni: Wo ist da die Dringlichkeit?)
Zu differenzieren ist der Fall, dass im Rahmen der friedenserhaltenden Operationen nicht nur Soldaten eingesetzt werden. Die Vorstellung, dass nur Soldaten eingesetzt werden, entspricht dem alten Denken. Das neuere Denken ist in die Zukunft orientiert und besteht etwa darin, dass auch Polizeiaufgaben wahrzunehmen sind – siehe auch die "Petersberger Beschlüsse" –, friedenserhaltende polizeiliche Aufgaben, und dass unter dem Dach der Vereinten Nationen durchaus auch Aufbaumaßnahmen eingeleitet werden, wenn etwa Lehrer, Pädagogen, Ärzte und so weiter entsandt werden.
Der Schutz dieser Personengruppe stellt sich im Vergleich zu jenem der Soldaten ganz anders dar. Sie genießen einen wesentlich geringeren Schutz und eine eingeschränkte Immunität, nämlich nur die berufliche Immunität. Nur wenn sie im Zuge ihrer Berufsausübung eine strafbare Handlung begehen, unterliegen sie der Immunität, wobei es selbstverständlich immer um die Abgrenzung geht: Was ist noch eine berufliche Aufgabe, und was ist keine berufliche Aufgabe mehr?
Aber selbst dann, wenn man bejaht, dass es bei der verdächtigen Handlung um die Erfüllung einer beruflichen Aufgabe geht, können die Vereinten Nationen ungeachtet dessen die Immunität auch aufheben. Meines Erachtens besteht ein ganz grobes Unrecht zwischen den Soldaten auf der einen Seite, die diese Immunität vollkommen zu Recht genießen, und den Nicht-Soldaten auf der anderen Seite, die ebenfalls friedenssichernde Maßnahmen durchführen, wie etwa Polizisten, aber auch Lehrer und dergleichen, die im Wesentlichen ziemlich schutzlos einer fremden Macht ausgeliefert sind.
Herr Kollege Parnigoni! Sie haben den Zwischenruf gemacht: Wo liegt die Dringlichkeit? – Ich kann Ihnen sagen, worin die Dringlichkeit liegt: Es muss das Interesse der Republik Österreich sein, nicht nur für unsere Soldaten im Ausland zu sorgen, sondern auch für diejenigen, die nicht Soldaten sind, wie etwa Polizisten und Lehrer. Genau das ist die Dringlichkeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)