Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 111

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Nationen teilnehmen, ein gleicher Rechtsschutz, das heißt, ein allen europäischen menschenrechtlichen Standards entsprechendes Strafrechtsverfahren von Österreich ausdrücklich garantiert wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was den Fall dieses UNMIK-Polizisten betrifft, so muss man realistisch sein. Es wird kaum möglich sein, kurzfristig eine formelle Änderung der derzeit bestehenden Regelungen über den rechtlichen Status, die Privilegien und Immunitäten von KFOR- und UNMIK-Angehörigen im Kosovo zu erreichen, da, wie Sie wissen, diese Regelungen auf der Sicherheitsratsresolution 1244/99 beruhen. In diesem Fall wurden jedoch bei der unrechtmäßigen Festnahme des UNMIK-Polizisten Martin A. nicht einmal die bestehenden Immunitätsregeln von den örtlichen UNMIK-Behörden eingehalten. Ich habe das bereits ausgeführt. Ich habe aus diesem Grund die österreichische Vertretung in New York angewiesen, die Vereinten Nationen mit Nachdruck auf diese unrechtmäßige Vorgangsweise der örtlichen UNMIK-Behörden gegenüber dem Immunität genießenden österreichischen Beamten hinzuweisen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Österreich hat nun die UNMIK-Behörden, vor allem aber den internationalen Staatsanwalt im Kosovo aufgefordert, mit den österreichischen Behörden bei den Ermittlungen in diesem Fall zusammenzuarbeiten. Im Hinblick auf die Vorgangsweise der UNMIK-Behörden gegenüber dem österreichischen UNMIK-Polizisten hat Österreich die sofortige Einleitung interner Ermittlungen sowie vor allem rechtlicher und disziplinärer Schritte vor allem gegen die verantwortlichen UNMIK-Vorgesetzten, aber auch die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission mit österreichischer Beteiligung verlangt.

Schließlich hat Österreich eine Evaluierung des unterschiedlichen rechtlichen Status von militärischen und Zivilpersonen bei friedenserhaltenden Operationen der Vereinten Nationen vorgeschlagen. Wir werden uns in diesem Zusammenhang ganz besonders dafür einsetzen, dass die Rolle des Entsendestaates im Falle des Immunitätsverzichts gestärkt wird. Das heißt, dass anders als im Fall des Martin A. ein Immunitätsverzicht durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen nur nach vorheriger Zustimmung oder zumindest Konsultation des Entsendestaates erfolgen kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Forderungen stehen klar in völligem Einklang mit dem am 8. März, also kürzlich, verabschiedeten Bericht des UNO-Sonderausschusses für friedenserhaltende Operationen. Darin heißt es nämlich – ich gebe jetzt eine Arbeitsübersetzung des englischen Textes –:

Der Sonderausschuss unterstreicht noch einmal, dass betroffene Mitgliedstaaten voll befasst und ihnen zeitgerecht Kopien aller internen Erhebungen und Untersuchungen der Vereinten Nationen einschließlich des erzielten Endergebnisses übermittelt werden sollen bezüglich ihr Personal betreffender Vorfälle, wo die Feststellung einer strafrechtlichen Schuld wahrscheinlich ist. – Zitatende.

Bei zukünftigen Friedensmissionen wird es mir daher ein ganz besonderes Anliegen sein, gemeinsam mit unseren Partnern in der Europäischen Union dafür einzutreten, dass der rechtliche Status von Zivilpersonen und Polizisten aus den EU-Staaten im Rahmen von internationalen UN-Einsätzen in einem gemeinsamen Abkommen der EU-Staaten mit den Vereinten Nationen geregelt wird. Einem solchen Abkommen wird im Zusammenhang mit zukünftigen internationalen Einsätzen vor allem der derzeit gerade im Aufbau befindlichen zivilen EU-Polizeitruppe – das sind immerhin große Truppen – eine ganz besondere Bedeutung zukommen, denn eine solche Regelung und ein hinreichender rechtlicher Schutz sind ganz wesentlich dafür – und das wurde ja auch im Brief, den Dr. Pfanzelter geschrieben hat, zum Ausdruck gebracht –, dass sich in Zukunft Österreicherinnen und Österreicher überhaupt noch freiwillig für solche Einsätze melden. Das ist die Grundlage für die vielfach von den Vereinten Nationen anerkannten und gelobten österreichischen Einsätze in Friedensoperationen, für die dem UNO-Generalsekretär vor nicht langer Zeit der Friedensnobelpreis verliehen wurde, in den wir natürlich alle mit eingeschlossen sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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