Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 128

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Regierungsbank sitzenden Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner einen Blumenstock, für den sich diese bedankt.)

16.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

16.38

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Die bisherige Debatte hat gezeigt, dass das Anliegen, den Schutz von Österreichern, die sich an friedenserhaltenden Maßnahmen beteiligen, zu verbessern, ein konsensuelles Anliegen in diesem Haus ist. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass an sich die Rückholung von Österreichern, die im Ausland in Schwierigkeiten geraten sind, grundsätzlich akzeptiert und für in Ordnung gehalten wird.

Trotzdem denke ich, dass man bezüglich des Anlassfalles hier im Hohen Haus auch differenzierte Einschätzungen diskutieren muss. Zum einen geht es um die Vorwürfe, die gegenüber diesem Polizisten geäußert werden. Es ist selbstverständlich, dass es in dieser Debatte zwar keine Vorverurteilungen geben kann, aber auch keine Freisprüche. Die Vorwürfe, die gegen diesen Polizisten vorgebracht werden, sind sehr schwerwiegend. Von wegen, es sei ihm nur die Hand ausgekommen! Es geht um viel schwerwiegendere Vorwürfe, aber auch das Hand-Auskommen wäre selbstverständlich nicht zu dulden.

Darüber hinaus geht es vor allem auch um die Frage, wie diese Rückholung vorgenommen wurde. Frau Kollegin Partik-Pablé! Selbstverständlich muss man immer wieder auch über das Wie reden. Über das Wie zu reden ist in einem Rechtsstaat nicht kleinlich. Das Wie ist das Um und Auf in einem Rechtsstaat, und es muss möglich sein, die Dinge korrekt zu handhaben und sich gleichzeitig verbindlich darum zu kümmern, Leuten das Leben zu retten.

Von wegen, es wurde vorbildlich die Fürsorgepflicht wahrgenommen, wie Kollege Krüger gemeint hat. – Es wurde nicht das übliche Einvernehmen mit den Vereinten Nationen hergestellt, sondern es wurde eine Vorgangsweise gewählt, die von den Vereinten Nationen als Fluchthilfe interpretiert werden musste.

Leider müssen wir konstatieren, dass es sich hier wieder um eine Panne in der österreichischen Außenpolitik handelt. Das tut uns Leid, denn das internationale Ansehen unseres Landes ist uns allen ein Anliegen.

Ich möchte jetzt an dieser Stelle folgenden Antrag meiner Fraktion einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung des rechtlichen Status von Angehörigen der Exekutive und von Zivilpersonen im Rahmen von UN-Missionen

*****

Dieser Antrag, den wir hier einbringen, deckt sich, sehr verehrte Damen und Herren, im Kern Punkt für Punkt mit den Anliegen, die Sie in Ihrem Dringlichen Antrag eingebracht haben. Es gibt zwei Änderungen, die aber das Anliegen nicht tangieren.

Im ersten Punkt verzichten wir darauf, der Frau Bundesministerin Blumen zu streuen. (Abg. Mag. Kukacka: Keine Frauensolidarität! – Abg. Schwarzenberger: Seien Sie doch auch charmant!) Sie werden das nach den Diskussionen darüber, wie das vorgenommen wurde, wie hier gehandelt wurde, und auf Grund der Tatsache, dass da dem österreichischen Ansehen wieder Schaden zugefügt wurde, verstehen. Ich denke, da es Ihnen um die Sache geht, werden Sie uns diesen Schritt entgegenkommen können und sich auf den Kern des Anliegens mit uns verständigen können. Es wird Ihnen leicht möglich sein, unserem Antrag zuzustimmen.

Im zweiten Punkt des Antrags sind wir völlig deckungsgleich, und im dritten Punkt haben wir eine Formulierung gewählt, wo ich auch denke, dass das Ihren Intentionen völlig entsprechen muss, eine Formulierung, die sicherstellt, dass es nicht darum geht, dass der österreichische


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