Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 129

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Nationalrat hier eine Sonderregelung für Österreich einfordert, sondern dass es dem österreichischen Nationalrat selbstverständlich darum gehen muss, eine generelle Regelung hier einzufordern und zu bewirken. Ich denke, dass es Ihnen auch in diesem Punkt nicht schwer fallen wird, diesem Antrag zuzustimmen.

Dazu, dass es da Pannen gegeben hat, möchte ich Ihnen einen Kommentar aus der heutigen Ausgabe des "Standard" zitieren, in dem festgehalten wird, dass eines jedenfalls gelungen ist: "die mutwillige Beschädigung der Reputation Österreichs", denn die Irak-Reise hat ja bekanntlich auch für eine Verstimmung der Vereinten Nationen gesorgt.

"Haider und Ferrero-Waldner haben die Geduld der UN-Diplomaten offensichtlich über Gebühr strapaziert. Schon ein seltsames Paar, das da durch den Porzellanladen trampelt."

Dem, meine Damen und Herren, ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, den Frau Abgeordnete Kuntzl vorgetragen hat und der vom Abgeordneten Peter Schieder als Erstunterzeichner eingebracht wurde, steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung des rechtlichen Status von Angehörigen der Exekutive und von Zivilpersonen im Rahmen von UN-Missionen, eingebracht im Rahmen der Debatte anlässlich des Dringlichen Antrages 646/A der Abgeordneten Dr. Krüger und Ellmauer

Im Hinblick auf den vorliegenden Dringlichen Antrag der Abgeordneten Dr. Krüger und Ellmauer befürworten die unterzeichneten Abgeordneten alle Schritte, den rechtlichen Status von Angehörigen der Exekutive und von Zivilpersonen im Rahmen von UN-Missionen zu verbessern.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Nationalrat fordert die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf, eine Verbesserung des Immunitätsschutzes von Angehörigen der Exekutive im UN-Einsatz zu erreichen und ersucht sie, im Lichte der Erfahrungen des Falls von Martin A. alle erforderlichen Schritte zur Verbesserung der rechtlichen Situation von Angehörigen der Exekutive und von Zivilpersonen durch Angleichung deren immunitätsrechtlicher Stellung an jene von Soldaten im UN-Einsatz zu setzen.

2. Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird aufgefordert, im Rahmen der Europäischen Union dafür einzutreten, dass ein gemeinsames Abkommen der EU-Staaten mit den Vereinten Nationen zum höchstmöglichen Schutz aller Angehörigen der Exekutive und von Zivilpersonen aus EU-Staaten im Rahmen von internationalen UN-Einsätzen getroffen wird.

3. Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird aufgefordert, dem Hauptausschuss des Nationalrates unverzüglich über alle gesetzten Schritte zu berichten, insbesondere auch darüber, wie bis zum Inkrafttreten einer gemeinsamen Regelung für alle EU-Staaten der bestmögliche Schutz aller Angehörigen der Exekutive und von Zivilpersonen in friedenserhaltenden, friedenssichernden und humanitären Einsätzen im Falle des Vorwurfs strafbarer Handlungen gewährleistet wird.

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