aber teilweise auch völlig überzogen waren, nicht mehr erfüllen konnten. Sie konnten sie nicht erfüllen, weil dieselben Kriterien, die für große Schlachtbetriebe oder große Verarbeitungsbetriebe galten und gelten, auch auf kleinbäuerliche landwirtschaftliche Betriebe übertragen wurden. Sie haben in diesem Fall nicht verhältnismäßig gehandelt und haben somit wieder vielen Bäuerinnen und Bauern eine Zukunftschance aus der Hand geschlagen, meine Damen und Herren.
Der letzte wirklich gravierende Anschlag auf diesen innovativen Sektor der Landwirtschaft – so steht es auch in der Agrarpresse, lesen Sie "Blick ins Land" vom März 2002, die größte österreichische Landwirtschaftszeitung – war der Anschlag auf die Direktvermarkter. Kollege Donabauer! Das ist es, was die Bauern wahrnehmen! Das ist es, was sie sehen. Sie erkennen, was Ihre Politik sozusagen bezweckt, nämlich die Direktvermarktung weiterhin zu behindern und massiv zu erschweren.
Kommen wir zu den Fakten. Konkret geht es darum, dass die Bäuerinnen und Bauern sehr wohl bereit sind, Beiträge zu zahlen, wenn diese berechtigt sind und richtig berechnet werden. In Ihren Vorschlägen, gegen die wir im letzten Jahr gestimmt haben, ... (Unruhe im Saal.)
Herr Präsident! Könnten Sie für etwas Ruhe und einen entsprechend niedrigen Lärmpegel sorgen? Ich würde Sie ersuchen, zumindest soweit für Ruhe zu sorgen, dass der eine oder andere meiner Argumentation folgen kann! (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Zwingen lassen wir uns nicht! – Abg. Mag. Kukacka: Es interessiert offensichtlich niemanden!)
Die Beitragsgrundlage der Bäuerinnen und Bauern wird vom Umsatz berechnet, und zwar vom Umsatz inklusive Mehrwertsteuer. (Abg. Mag. Schweitzer: Also warum jetzt eine Fristsetzung? Das ist Geschäftsordnung, Herr Präsident!) Das gibt es in ganz Österreich kein zweites Mal. In keinem Gewerbe, bei keinem Berufsstand gibt es das, dass die Bemessungsgrundlage vom Umsatz inklusive Mehrwertsteuer berechnet wird! Das ist auf jeden Mal nach dem Gleichheitsgrundsatz ungebührlich, was Sie hier beschlossen haben, und das sollten wir dringend reparieren, meine Damen und Herren, und zwar noch für dieses Jahr! Ihre Novelle gilt ab 1. Jänner, und diese Maßnahme sollte rückwirkend – daher dieser Fristsetzungsantrag – zurückgenommen werden. Es sollte eine gerechte, faire Lösung gefunden werden.
Gerecht und fair, meine Damen und Herren, heißt, dass die Bemessung der Beitragsgrundlage nach dem Einkommensteuerbescheid, nach einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgt, wie es im Gewerbe auch üblich ist. Das würden die Bauern auch verstehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich stehe mit dieser Forderung nicht allein. Die Biobauern des größten Verbandes, nämlich des Verbandes "Ernte für das Leben" – in diesem Verband sind 25 Prozent der Mitglieder Direktvermarkter –, fordern – Sie wissen das – die Rücknahme dieser Maßnahmen. Auch die Österreichische Interessengemeinschaft für Biolandbau, die Arbeitsgemeinschaft Biolandbau, aber auch die Direktvermarkterverbände laufen gegen diese Maßnahmen massiv Sturm.
Die Landwirtschaftskammer Kärnten, Kollege Donabauer, fordert das ebenfalls in ihrem Vollversammlungsbeschluss. Ich hoffe, Sie werden unserem Fristsetzungsantrag daher beitreten.
Aber eines ist schon kurios: Kollege Donabauer ist nämlich Obmann des Sozialausschusses der Präsidentenkonferenz und gleichzeitig Obmann der Sozialversicherung der Bauern. Das, meine Damen und Herren, ist eine klassische Interessenkollision! Einerseits muss er als Obmann der Sozialversicherung, und das hat er ja offen zugegeben, versuchen, zusätzliche Beiträge zu bekommen. Auf der anderen Seite sollte er in der Präsidentenkonferenz die Interessen der Bauern vertreten.
Das passt nicht zusammen, Kollege Donabauer! Da müssten Sie endlich eine Flurbereinigung vornehmen und eine dieser Funktionen zurücklegen. (Beifall bei den Grünen.)