Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 158

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und mit Zwangsarbeiterentschädigung, Restitution, Nationalfonds und so weiter zur technisch-materiellen Aufarbeitung der Vergangenheit enorm viel beigetragen hat, auch wenn dies manchmal unter dem Druck von außen, durch Anwälte und auf Druck von Banken und so weiter geschehen ist.

Nichtsdestoweniger ist die technisch-materielle Seite der Aufarbeitung keine Garantie für eine adäquate geistig-moralische Bewältigung der dunklen Seiten der Geschichte unseres Landes.

Umso mehr sind wir der Meinung, dass gerade in Bezug auf unsere Nachbarstaaten und deren Geschichte und bei der Auseinandersetzung mit deren Vergangenheit Sensibilität und Vorsicht angebracht sind, die jedoch einzelne Mitglieder dieser Bundesregierung vermissen haben lassen. Diverse Angriffe, Drohungen und Stimmungsmache mit Volksbegehren gegen Nachbarstaaten – auch wenn manche Meldungen aus den betroffenen Staaten unnötig waren – haben leider gezeigt, dass das nicht die Politik ist, die wir uns wünschen.

Wir verwahren uns auch entschieden gegen alle antisemitischen und fremdenfeindlichen Äußerungen, auch wenn es nach persönlichen Verunglimpfungen zu gerichtlichen Vergleichen kommt.

Wir verwahren uns gegen das Verächtlichmachen von Minderheiten, sei es durch herabwürdigende Verunglimpfungen von Namen von Betroffenen wie im Falle des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, sei es durch Androhung von Repressionen, wie sie nach dem Ortstafelerkenntnis zu hören waren, wenn einem ein minderheitenfreundliches Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nicht passt.

Wir sind auch der Meinung, dass Österreich besonders verantwortungsvoll und sensibel reagieren sollte, wenn es um Staaten geht, wo einerseits die Todesstrafe verhängt wird, in denen gefoltert wird, wo Menschen verschwinden, wo der politische Mord auf der Tagesordnung steht und Minderheiten insgesamt furchtbaren Repressionen ausgesetzt sind.

Diese besondere Wachsamkeit gilt auch der geschlechtsspezifischen Verfolgung, die in zahlreichen Staaten praktiziert wird und zu der meine Kollegin Jäger noch einige Worte sagen wird.

Einer dieser Staaten ist der Irak, und daher sind wir auch der Meinung, dass die groteske Irak-Reise des Kärntner Landeshauptmannes in einem praktischen Widerspruch zu unserer genannten Entschließung steht, dass diese so genannte humanitäre Privatmission mit anschließendem Besuch beim Diktator mit den Grundsätzen dieser unserer Entschließung nicht vereinbar ist und dass das Handling dieser makabren Aktion durch das Außenamt den Geist dieses Antrages desavouiert.

Vollends bedenklich wird diese Angelegenheit, wenn ein demokratisch gewählter Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages von dessen Präsidenten in seiner Arbeit behindert wird (Abg. Dolinschek: So ein Blödsinn!), und zwar unter Berufung auf ein äußerst kritikables privates Verfassungsgutachten, das mit der Behauptung, dass ein Untersuchungsausschuss nur für den selbständigen Wirkungsbereich des Landes eingesetzt werden dürfe, völlig negiert, dass der zuständige Landeshauptmann diese Unterscheidung in "privat" beziehungsweise "Träger der mittelbaren Bundesverwaltung" beziehungsweise "Landesorgan" für sich nicht vornimmt, und daher aufklärungswürdige Tatbestände – nämlich wer die Kosten dieser Reise übernommen hat, ob ein irakischer Waffenhändler diese Reise angebahnt hat, wie die Hilfsmittel finanziert wurden, ob Rechtsvorschriften nationaler oder internationaler Art verletzt wurden – auf diese Art und Weise nicht überprüft werden können. Das ist eine massive Beugung des Rechtsstaates! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Krüger: Wir sind aber hier nicht im Kärntner Landtag!)

Ein kleines Aperçu: Laut "Internet-Focus" soll der Kärntner Landeshauptmann nach eigenen Angaben Angebote erhalten haben. Ich zitiere: "Ich habe Angebote vorliegen, eine Vermittlerrolle


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