Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 133

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Dritter Grundsatz: Je stabiler der Körper und die Gegenstände im Fahrzeuginneren verankert sind, umso glimpflicher verlaufen Verkehrsunfälle.

Vierter Grundsatz: Je besser ein Fahrzeug sichtbar gemacht wird, umso eher können sich andere Verkehrsteilnehmer auf dieses Fahrzeug einstellen.

Fünfter Grundsatz: Je unmittelbarer die Bestrafung nach einem Fehlverhalten passiert, desto richtiger und pädagogisch sinnvoller ist sie. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Lichte genau dieser Grundsätze ist die KFG-Novelle erstellt worden. Ich bin froh, dass es in weiten Bereichen darüber Einigkeit gibt. Besonderes Augenmerk, so meine ich, sollten wir auf die Geschwindigkeitgrenzen und deren Einhaltung legen.

In diesem Sinne danke ich allen Beteiligten, vor allem unseren Mitarbeitern und Ihnen, Herr Minister, für die Vorlage dieser KFG-Novelle. Wir werden gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. – Bitte.

16.48

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Eine ganze Reihe von Vorschlägen und Forderungen ist zur Änderung des Führerscheingesetzes gekommen: von den Ländern, von den Behörden und von den Kraftfahrorganisationen. Leider sind diese Vorschläge nur teilweise in die Tat umgesetzt worden, und es ist sehr schade, dass wesentliche Bereiche nicht beschlossen werden konnten, weil es dafür anscheinend keine Einigung bei den Regierungsparteien gegeben hat.

Ich möchte auf die Änderungen nicht näher eingehen, weil meine Vorredner schon darauf hingewiesen haben. Positiv ist zu bemerken, dass gerade für die Jugend hier eine Erleichterung gestaltet wurde, dass die verkehrspsychologische Untersuchung wegfällt und dass Fahrprüfungen in Zukunft bei der Behörde abgelegt werden können, in deren Sprengel die Fahrausbildung absolviert wurde.

Meine Damen und Herren! Bedauerlich ist aber, dass der Antrag 445/A der Abgeordneten Eder, Mag. Prammer, Dietachmayr, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit im Ausschuss fand und sehr wesentliche Punkte daraus nicht umgesetzt werden konnten. So sind zum Beispiel die Kosten für den Führerschein eine ganz wesentliche Frage, die gerade junge Menschen betrifft. Diese Kosten sind überhaupt nicht angesprochen worden, obwohl man weiß, dass ein durchschnittliches Monatsnettogehalt notwendig ist, um einen B-Führerschein zu erwerben, und dass es darüber hinaus große regionale Unterschiede gibt.

In Wien kostet der Führerschein rund 11 000 S, in Salzburg aber bis zu 20 000 S. Die Führerscheinausbildungskosten sind in Österreich auch im Vergleich mit dem benachbarten Ausland bedeutend überhöht.

Ein wesentlicher Punkt, der auch nicht berücksichtigt wurde, ist die Preisauszeichnungspflicht, die von den Landeshauptleuten wirksamer kontrolliert werden sollte, und es sollte ein konsumentenfreundliches Tarifblatt geben – wo sich jeder, der hineinschaut, auch wirklich auskennt –, um einen Preis-Leistungs-Vergleich zu ermöglichen.

Bedauerlich ist auch, dass neuen Fahrschulen der Marktzutritt nicht erleichtert wurde. Auf die Problematik der Fahrschullehrer, die in Hinkunft selbst einen Fahrlehrerausweis beantragen können sollten, so wie wir das vorgeschlagen haben, wurde ebenfalls nicht eingegangen. – Es fehlt also in dieser Novelle eine ganze Reihe von wichtigen Maßnahmen, und daher können wir diesem Gesetz nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

16.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheuch. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite