Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 139

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Erläuterungen

§ 2 GGBG benennt die Fundstellen der für die Gefahrgutbeförderung geltenden internationalen Vorschriften für die einzelnen Verkehrsträger. Materielle Grundlage für diese Vorschriften bilden, soweit es sich um allen Verkehrsträgern gemeinsame Regelungsbereiche handelt, die für die weltweite Anwendung konzipierten Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter. Änderungen dieser Empfehlungen werden jeweils in einem Zweijahresrhythmus blockweise verlautbart und im Interesse der Wahrung der Einheitlichkeit in einem analogen Zweijahresrhythmus im Rahmen von internationalen Übereinkommen und zusätzlich für den Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs in der EU im Rahmen von Richtlinien umgesetzt. Die letzte Änderung, die mit einer umfassenden Umstrukturierung der Texte einhergeht, erfolgte am 1.7.2001. Die statischen Verweisungen im § 2 GGBG sind möglichst rasch anzupassen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.02

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen mit der vorliegenden Regierungsvorlage die Harmonisierung von internationalen Gefahrgutbeförderungsbestimmungen. Das ist hinsichtlich der Kennzeichnung besonders wichtig. Es ist wichtig, dass in jedem europäischen Land, in jedem Land weltweit, jede Feuerwehr, jeder damit Befasste, jeder Rettungsmann erkennen kann, um welche Gefahrgüter es sich jeweils handelt, und dass jeder weiß, wie er sich in einem Gefahrenfall zu verhalten hat. (Abg. Dr. Lichtenberger: Nein, das weiß keiner!)

Diese Vorschriften, Frau Abgeordnete Lichtenberger, werden gemacht, damit sie selbstverständlich auch allen damit Befassten jeweils zur Kenntnis gebracht werden, damit das Ausbildungsniveau steigt und damit man Grundlagen hat, um die Schulungen überhaupt durchführen zu können. Ich bin sehr froh darüber, dass wieder ein weiterer Schritt in Richtung Harmonisierung erfolgt.

Noch viel wichtiger ist allerdings, alle möglichen Dinge umzusetzen, die sich im unmittelbaren Behandeln dieser Gefahrgutunfälle ergeben haben. Da hat sich herausgestellt, dass es besonders wichtig ist, dass der beispielsweise bei einem LKW unmittelbar mit der Kennzeichnung und mit der Fuhre befasste Lenker ganz intensiv darauf achtet, keine Versäumnisse entstehen zu lassen.

In der Praxis hat sich bei der Überprüfung ergeben, dass es dann, wenn nicht auch die Lenker zur Verantwortung gezogen werden können, wesentlich einfacher ist, dass Schlampereien einreißen, die nicht vorkommen dürfen. Deswegen ist dies ein unabdingbarer Beitrag zur Sicherheit beim Transport von gefährlichen Gütern. (Beifall bei der ÖVP.)

Viel wesentlicher ist es allerdings, bei diesen Gefahrguttransporten noch weiter zu denken, nämlich insofern, als der Generalverkehrswegeplan, wie er jetzt vorliegt, den noch weit entscheidenderen Schritt in Richtung Minimierung des Risikos beim Transport gefährlicher Güter darstellt. Es ist nämlich so, dass auf der Bahn und auch auf dem Schiffsweg Güter wesentlich risikoärmer transportiert werden können als auf der Straße. Ich glaube, dass in Hinkunft diese Transporte im Sinne einer verstärkten Gefahrenkontrolle auf der Schiene abzuwickeln sein werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass wir jetzt die Rahmenbedingungen für eine entsprechend leistungs- und wettbewerbsfähige Infrastruktur und hoffentlich in Zukunft auch verstärkt für eine wettbewerbs- und leistungsfähige Eisenbahn schaffen.


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