Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 141

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Abg. Wattaul. )  – Das ist nicht geregelt, Herr Kollege Wattaul. Da muss man auf jeden Fall noch nachziehen.

Herr Kollege Wattaul, zu Ihnen: Die Richtlinien betreffend Gefahrgutbeförderung sind nicht gestern erfunden worden und auch nicht vom Herrn Minister. Diese gibt es schon sehr lange, und ich muss sie leider auch schon sehr lange in ihrer praktischen Anwendung verfolgen. So optimistisch, wie Sie bezüglich der Beförderer von gefährlichen Gütern sind, kann ich leider nicht sein, wenn ich mir die Berichte der Feuerwehren und über die Kontrollen anschaue. Da schaut es zum Teil sehr düster aus, vor allem dann, wenn es um Sammeltransporte geht. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister! Eine Sache wird Ihre Aufgabe sein: Die unerträgliche Gefahrgut-Tunnelverordnung Ihrer Vorgängerin muss vom Tisch! Diese ist für das gesamte Kontrollpersonal ein Desaster, sie wird von allen kritisiert. Es muss wieder eine effiziente Kontrolle hergestellt werden, vor allem dort, wo es um das Durchfahren von Tunnels geht. Das war eine unerträgliche Schwächung. Das muss vom Tisch. An meine Zustimmung knöpfe ich die Hoffnung, dass Sie das auch tun werden. (Beifall bei den Grünen.)

17.11

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

17.11

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Es ist ein Faktum, dass auf Grund internationaler Vernetzung und des härteren Wettbewerbes immer mehr Gefahrguttransporte durch unser Land rollen. So sind die Unternehmer, die Lenker und natürlich wir als Gesetzgeber dazu aufgerufen, alles zu unternehmen, um diese Gefahrguttransporte so sicher wie möglich zu machen. Dieser Erhöhung der Sicherheit auf unseren Straßen dient auch das vorliegende Bundesgesetz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass diese Novellierung des Gesetzes die Umsetzung der notwendigen EU-Richtlinien ist. Die Anpassung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes an diese Bestimmungen ist äußerst wichtig, denn ansonsten könnten die internationalen Beförderungsregeln national nicht umgesetzt werden. Es handelt sich bei dieser Novellierung jedoch nicht nur um eine formale Anpassung, wesentlich und entscheidend ist, dass dadurch auch die Sicherheit für den Transport gefährlicher Güter enorm erhöht wird.

Hohes Haus! Durch diese Novellierung wird mehr Sicherheit auf den Transportrouten geschaffen. Durch klare Zuständigkeitsbereiche und Vorschriften werden die Transportrisken reduziert. Ebenso werden die Verantwortungsbereiche klar definiert. Diese Novelle bringt also mehr Sicherheit für uns alle auf den Straßen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Knerzl. Die Uhr ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

17.13

Abgeordneter Anton Knerzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die furchtbaren Unfälle in den Tunnels haben uns gezeigt, dass die Sicherheit auf Österreichs Straßen noch ausbaufähig ist. Die österreichische Bevölkerung hat natürlich ein Recht darauf, dass es diesbezüglich Sicherheit gibt. Ich kann hier nur berichten, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle natürlich auch unseren Beitrag zur Erleichterung der gefährlichen Gütertransporte leisten. (Abg. Dr. Lichtenberger: Zur Erleichterung?) – Frau Dr. Lichtenberger, lassen Sie mich bitte fortsetzen!

Das zur Debatte stehende Gesetz bringt eine Angleichung an die für die weltweite Anwendung konzipierten Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter. Schließlich sollen im Schieß- und Sprengmittelgesetz sowie in der Schieß- und Sprengmittel


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