Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 32

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Warum dieser Hinweis, meine Damen und Herren? – Deswegen, weil beide von der Bundesregierung beschlossenen Reformen wichtige Maßnahmen der Verwaltungsreform sind und neben Verfahrensverbesserungen und -beschleunigungen erhebliche Einsparungspotentiale erwarten lassen. Beide Materien waren und sind erstrebenswert und finden daher auch Unterstützung durch unsere Fraktion. Wie es aber manche Materien so an sich haben, ist für beide Beschlussfassungen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

In diesem Zusammenhang eine kurze Reminiszenz. – Als wir in langwierigen Gesprächen diese wichtige Materie der Finanzmarktaufsicht behandelt haben, war es im ersten Anlauf nicht möglich, eine qualifizierte Mehrheit hier zu erzielen, sprich unsere Verantwortung mit einzubringen, weil Sie auf unsere sachlichen Argumente nicht eingegangen sind. Beim zweiten Versuch, meine Damen und Herren, sind Sie nicht gescheitert. Wir haben demonstriert, dass wir bei Akzeptanz der von uns erwarteten sachlichen Voraussetzungen, deren Einbringung wir als unerlässlich erachten, die Verantwortung mittragen.

Worum geht es beim unabhängigen Finanzsenat, worum bei der Flexiblisierungsklausel? – Einige Bemerkungen zur Einrichtung des unabhängigen Finanzsenates. Es ist die Errichtung einer unabhängigen Verwaltungsbehörde für die gesamten zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren, für Steuerangelegenheiten, Zoll- und Finanzstrafangelegenheiten ohne Zweifel eine für viele Bürger und Unternehmen sehr wichtige und sehr weit reichende Sache. Damit soll der Rechtsschutzstandard erhöht werden, der sowohl mit der Finanzgerichtsbarkeit in anderen EU-Staaten als auch mit unserer Verwaltungsgerichtsbarkeit vergleichbar ist. Nur kann es kein Gerichtsstand sein, sondern es muss eine unabhängige Verwaltungsbehörde sein.

Ferner werden Bürgerrechte durch die Unabhängigkeit der Rechtsmittelbehörde sowie durch faire und schnelle Verfahren von unabhängigen Organen gestärkt. Bei den sieben Finanzlandesdirektionen würde in Zukunft das gesamte zweitinstanzliche Verfahren für Steuer- und Zollverwaltung in einer eigenständigen Behörde, nämlich dem unabhängigen Finanzsenat, konzentriert werden.

Wir begrüßen diesen Weg. Wir sind der festen Überzeugung, dass das der richtige Weg ist, dass das mittel- und langfristig nicht nur für den Bürger, sondern auch im Hinblick auf Einsparungen etwas bringt.

Nun einige Worte zur parlamentarischen und politischen Vorgangsweise. Herr Staatssekretär! Wir wurden rechtzeitig sowohl vom Finanzminister als auch von Ihnen in die Gespräche eingebunden. Wir haben einmal ein sehr ausführliches und, wie ich finde, konstruktives Gespräch geführt. Dann ist allerdings zum ersten Mal – ich weiß nicht, warum, ich will es auch gar nicht wissen, es ist nur immer wieder typisch, muss ich sagen – die in Aussicht gestellte Information über alle Stellungnahmen, die uns zugesagt wurden, weil viele verschiedene Fragen offen waren, nicht erfolgt. Erst nach mehrfachen Urgenzen meinerseits – ich habe dies bei Ihnen ja deponiert – haben wir dann die Unterlagen bekommen, leider sehr kurzfristig, sodass wir fraktionell nur kurzfristige Informationen weitergeben konnten.

Meine Damen und Herren! Jetzt komme ich aber zum Knackpunkt: Im Ausschuss hat Herr Kollege Edlinger signalisiert, dass wir nach diversen Gesprächen – ein zusätzliches war noch zu führen (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Finz ), und das wurde auch noch geführt; danke, Herr Staatssekretär – bereit wären, dieses Gesetz zu unterstützen, wenn bei dieser Gelegenheit auch eine Verlängerung der Flexibilisierungsklausel-Regelung erfolgen würde.

Nun zu dieser Thematik: Die Flexibilisierungsklausel wurde bis 31. Dezember 2003 befristet – quasi als Provisorium – eingeführt, um zu prüfen, ob das funktioniert oder nicht. Die Befristung sollte die Möglichkeit bieten, Erfahrungen aus der Praxis zu sammeln. Inwieweit die gewünschten Effekte eintreten werden, wird man sehen.

Die Dienststellen des Bundes dürfen und sollen eigenverantwortlich wirtschaften und ohne Einschaltung des Finanzministeriums umschichten können. Damit wird sparsamer Umgang mit


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