Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 38

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

(14) (Verfassungsbestimmung) § 271 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xxxx/2002, tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das Wort erhält nun Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

10.29

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht sollte man mehrere Oppositionsreden abwarten, um das Urteil endgültig fällen zu können, was den Wert des Antrages hinsichtlich des Papierwertes betrifft. Das Urteil fällt aber positiv aus: Ich glaube, der Antrag enthält viel Gutes. – Das kann ich vorweg sagen.

Allerdings möchte ich mich unmittelbar auf meinen Vorredner beziehen, der gemeint hat, die Opposition mache sich Sorgen um den Finanzminister. – Mitnichten, das ist nicht der Grund! Es geht hier um ein Verfassungsgesetz und um maßgebliche Verfassungsbestimmungen. Da möchte man doch meinen, dass diese die Amtsdauer eines Finanzministers, insbesondere eines dieser Regierung, bei weitem überleben. Deshalb ist auch Sorge um diese Bestimmungen angebracht, und diese Sorgen machen wir uns.

Aus diesem Grund würde ich Sie einladen, erstens noch auf ein paar inhaltliche Punkte einzugehen, die meines Erachtens noch nicht perfekt ausverhandelt sind, und zum Zweiten, ein bisschen mehr Respekt walten zu lassen vor dem meiner Meinung nach letztlich zulässigen Junktim, das der Erstredner schon erwähnt hat.

Ich möchte auf beide Sachen kurz eingehen. Zunächst zum Vorschlag selbst: Er hat viel Gutes – Kollege Böhacker hat heute außergewöhnlich lange gesprochen, und ich will nicht allzu viel wiederholen –, aber die Einführung dieser unabhängigen Finanzsenate würde insbesondere bestimmte verfassungsrechtliche Probleme klären, die wir jetzt haben. Das haben Sie angesprochen, das wäre hilfreich und nützlich, und es wäre überhaupt eine Verbesserung des Rechtsstandards. Darüber sind sich hier alle einig.

Aber eines der wesentlichen Ziele hätte auch sein sollen – das wurde auch im Vorblatt zur Regierungsvorlage ausgeführt –, wobei man unabhängig von dem Vorblatt auch verschiedene Meinungen haben kann, eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes.

Kollege Böhacker hat erwähnt, dass es zu einer solchen kommen wird. Ich muss Ihnen sagen, zumindest unsere Fraktion – ich nehme auch an Ihre – hat ein am 12. April abgesendetes Schreiben vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes erhalten, der da meint – ich fasse zusammen –, dass unbeschadet von bestimmten Vorzügen dieser Regelung eine greifbare Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes damit wohl nicht verbunden sein kann. (Abg. Böhacker: Das ist seine Ansicht!) – Das ist seine Ansicht, natürlich. (Abg. Böhacker: Die Zukunft wird es weisen!)

Aber diese Ansicht sollte man durchaus ernst nehmen, immerhin handelt es sich um den Präsidenten jenes Gerichtshofes, von dem Sie behaupten, dass dieser Gerichtshof maßgeblich entlastet wird. Damit bin ich schon beim ersten prozeduralen Punkt. Ich schaue den Vorsitzenden des Finanzausschusses an. Dort gab es eine eigenartige Entwicklung. Ich möchte dem Vorsitzenden keinen Vorwurf machen, er hat ohnehin nur den Bemühungen der Mehrheitsfraktionen nachgegeben. Wir haben die meiste Zeit mit Sitzungsunterbrechungen verbraucht, um irgendwelche Akkordierungen zu Stande zu bringen, und bestimmte Fragen konnten nicht diskutiert werden. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ich es zumindest für meine Fraktion noch für sinnvoll hielte, auch in der Sache selbst noch einmal im Ausschuss die eine oder andere Verbesserung unter die Lupe zu nehmen. Da kann der Zuruf des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshof nicht ganz unerheblich sein. Also ich bitte darum, uns nicht vorzuhalten, dass wir da nur auf ... (Staatssekretär Dr. Finz: Ich habe zu einem Gesprächstermin eingeladen!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite