Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 43

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hörde mit Außenstellen gibt. Die Vereinheitlichung der Spruchpraxis wird jetzt auch in Hinkunft durch den systematischen Aufbau einer durchgehenden Entscheidungsdokumentation auf EDV-Basis erreicht.

Wenn diese Behörde am 1. Jänner 2003 in Aktion treten soll, dann brauchen wir rascheste Entscheidungen, weil sehr viele personelle, organisatorische und räumliche Vorbereitungen zu treffen sind.

Herr Abgeordneter Kogler! Sie haben angeführt, dass der Verwaltungsgerichtshof nicht entlastet wird. – Das stimmt, er hat im Stellungnahmeverfahren darauf hingewiesen. Es geht um den § 131 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes.

Wir von der Finanz hätten überhaupt nichts dagegen, dass dem Verwaltungsgerichtshof ein Ablehnungsrecht eingeräumt wird – das würde uns durchaus entgegenkommen! –, nur hat der Verwaltungsgerichtshof nach den Fachgesprächen selbst gemeint: Warten wir einmal etwa zwei Jahre ab, wie diese Behörde funktioniert, ob es wirklich zu qualitativ besseren Entscheidungen kommt, und dann eröffnen wir das Ablehnungsrecht!

Wir haben auf diese Kritik des Verwaltungsgerichtshofes reagiert, wir haben mit Präsidenten Jabloner darüber gesprochen, und das ist dann als gütliche Einigung dabei herausgekommen. Das ist kein Nachteil. Das hätten wir alles in dem Fachgespräch, zu dem wir eingeladen hatten, aufklären können. Es tut mir Leid – ich war dabei, als der Termin ausgemacht wurde –, dass es nicht zu diesem Gespräch gekommen ist.

Es wird heute ein Junktim mit der so genannten Flexibilisierungsklausel hergestellt. Jetzt möchte ich fragen: Was hat die Einrichtung eines unabhängigen Finanzsenates mit der Flexibilisierungsklausel zu tun? – Es gibt keinen inhaltlichen Zusammenhang. Ich möchte jetzt kurz erläutern, worum es bei der Flexibilisierungsklausel geht.

Bei der Flexibilisierungsklausel geht es um Ihr parlamentarisches Bewilligungsrecht, meine Damen und Herren! Die Flexibilisierungsklausel bringt einen Durchbruch, eine Ausnahmeregelung beim Prinzip der Einjährigkeit. Sie beschließen jährlich ein Bundesfinanzgesetz, und das ist eine Ausnahme hiezu. Sie bringt weiters eine Ausnahmeregelung bei der Spezialität. Sie genehmigen nicht nur generell die Ausgaben und Einnahmen für ein Ministerium, sondern auch für die einzelnen Zwecke. Von beiden besteht eine Ausnahmeregelung. Wenn das jetzt auf größere Bereiche ausgedehnt werden soll, dann muss darüber gesprochen werden. Gerade hier im Haus sollte das ausführlichst behandelt werden.

Weiters ist derzeit das Verhältnis zwischen der Koordinierungsfunktion des Finanzministers und dem jeweiligen Ressort nicht ausgewogen. Wieso ist das nicht ausgewogen? – Weil fast kein Ressort diese "Flexi-Klausel" eingeführt hat. Es sind nur vier Dienststellenbereiche in zwei Ressorts. Erst jetzt, um des guten Anstands willen, hat es auch das Finanzministerium für die Finanzprokuratur eingeführt.

Wenn diese Regel so toll wäre – für die betroffenen Bereiche funktioniert sie ja gut, das gebe ich schon zu –, hätte sich jedes Ressort darum gerissen. Was ist das Problem bei dieser "Flexi-Klausel"? – Die Ressorts müssen in ihren Fachbereichen weiter alle traditionellen Haushaltsvorschriften einhalten und haben jetzt einen von ihrem Zuständigkeitsbereich, in dem ja weiterhin die Ministerverantwortlichkeit besteht, ausgenommenen Bereich, quasi einen Fremdkörper.

Wie hat sich das ausgewirkt? – Als es zum Beispiel im Zuge der Budgetkonsolidierung Einsparungsmaßnahmen gegeben hat, sind diese flexibilisierten Bereiche natürlich nach dem Prinzip ausgenommen worden, und die Fachressorts mussten diesen Teil in ihrem eigenen Budget weiter unterbringen. Das sind unzumutbare Regelungen. Daher muss eine gründliche Diskussion geführt werden – einerseits im Hinblick auf die parlamentarischen Bewilligungsrechte, andererseits aber muss ein fairer Ausgleich bestehen zwischen dem Fachminister, der die Fachverantwortung und dazu auch die entsprechende budgetäre Verantwortung hat, und dem Finanzminister, der die Koordinierungsfunktion hat.


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