Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 47

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funden. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt – Herr Staatssekretär, so steht es im Bericht Ihres Ministers –, dass die teilnehmenden Organisationseinheiten den mit der Flexibilisierungsklausel eingeräumten Gestaltungsspielraum umfassend genützt haben. Die in den Projektprogrammen in transparenter Weise vereinbarten Leistungen wurden in der Regel erheblich übertroffen, was nicht zuletzt auf die besondere Motivation und die gesteigerte Identifikation der Dienststellenleiter und ihrer Mitarbeiter zurückzuführen ist.

Und vielleicht das Entscheidende in Zahlen gekleidet: Ich als jemand, unter dessen Amtsführung diese Flexibilisierungsklausel eingeführt worden ist, war selbst äußerst überrascht, als mir mein Amtsnachfolger schriftlich zur Kenntnis brachte, dass die Einsparungspotentiale in den Abteilungen, die sie angewendet haben, zwischen 3,7 und 10,9 Prozent des jeweiligen Budgetrahmens betragen haben. Das ist keinesfalls ein lächerlicher Betrag! Das sind Einsparungspo-tentiale, die zur Budgetkonsolidierung beitragen können, ohne dass man Steuern erhöhen muss und ohne dass man Sozialdemontage betreiben muss. Und deshalb halte ich das für so wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber dieser Bericht war ja – und jetzt wird es natürlich interessant, weil ich doch ein wenig von den Gesprächen berichten möchte, die stattgefunden haben – offenbar auch der Grund dafür, dass mich Herr Bundesminister Mag. Grasser zu dieser Zeit kontaktierte, um offensichtlich auszuloten, ob die SPÖ einer endgültigen Regelung zustimmt. Nach Prüfung der mir übergebenen Gesetzesvorlage haben wir unsere Zustimmung signalisiert.

Und nun geschah etwas ganz Sonderbares: Im Oktober befand sich diese Regierungsvorlage auf der Tagesordnung des Finanzausschusses und wurde ohne Begründung abgesetzt, und dies, obwohl es entsprechende Beschlüsse der Regierung gab – das ist das Sonderbare.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich zitiere aus dem Vortrag an den Ministerrat vom 10. Oktober 2001. Herr Minister Grasser, voll engagiert in dieser Frage, berichtet: "Wie ich in meinem am 22. Mai zur Kenntnis genommenen Ministerratsvortrag über die Erfahrungen, die schon die Flexibilisierungsklausel nach sich gezogen hat, berichten konnte, ist der Erfolg in sämtlichen Fällen groß." – Weiters sagt er – und jetzt bitte ich Sie, aufmerksam zuzuhören, Herr Staatssekretär – :

"Der Ministerrat hat die beabsichtigte Verlängerung der Flexibilisierungsklausel bereits zwei Mal positiv zur Kenntnis genommen (siehe meine Vorträge an den Ministerrat vom 22. Mai und 2. Oktober). Nunmehr lege ich die entsprechende Gesetzesnovelle zum Bundeshaushaltsgesetz vor. Sie bedarf einer Verfassungsmehrheit, weshalb ich bereits Gespräche mit dem Abgeordneten Rudolf Edlinger, SPÖ, geführt habe. Dieser hat dabei eine Zustimmung der SPÖ zu einer Verlängerung der Flexibilisierungsklausel signalisiert." – Unterschrieben: Grasser.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist interessant, denn es stellt sich die Frage: Was ist da eigentlich passiert? – Da muss man die Hintergründe kennen. Der Sinn der Flexibilisierungsklausel ist nämlich der, dass Einsparungen erfolgen können, die in einem ganz bestimmten Verhältnis in das Zentralbudget, also zu Gunsten der Steuerzahler zurückfließen. Schon als die Flexibilisierungsklausel eingeführt wurde, hatte ich mich mit meinem damaligen Koalitionspartner dahin gehend auseinander zu setzen, in welcher Weise es zulässig ist, dass der Finanzminister in einem stärkeren Maße in den Budgetvollzug eingeschaltet ist, nämlich in einem stärkeren Maße insofern, als eingesparte Gelder nicht sofort wieder für etwas anderes ausgegeben werden.

Ich möchte abschließend sagen: Eine Opposition hat keine andere Möglichkeit, als zwei an sich gute Materien zusammenzuhängen. Politisch gesehen haben wir als Opposition von keiner der beiden Materien parteipolitische Vorteile zu erwarten. Uns geht es dabei nur um den Grundsatz der Flexibilität und um den Grundsatz der Sparsamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! In der von Herrn Abgeordnetem Stummvoll erwähnten Montagmorgen-Sitzung haben wir zwei Vorschläge zur Diskussion gestellt: entweder die Fixierung eines bestimmten Einsparungsanteils an das Zentralbudget – davon haben Sie gesprochen –


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