Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 90

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chen, ist eine Politik auf dem Rücken der Patienten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ihr ehemaliger Bundeskanzler Sinowatz hat einmal gesagt, Politik ist kompliziert. – Auch die Sozialversicherung ist kompliziert, daher ist es manches Mal sehr angenehm zu sagen, dass man zur Sanierung der ganzen Problematik Träger zusammenlegen soll. In diesem Fall muss man sagen, Träger zusammenzulegen mag schon etwas Richtiges beinhalten. Es ist aber nicht in jedem Fall die richtige Maßnahme, sondern man muss in jedem Einzelfall prüfen: Wann ist es logisch, wann ist es sinnvoll, wann ist es nicht sinnvoll?

Im Bereich der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und jener der Angestellten ist die Zusammenlegung eine sehr sinnvolle Maßnahme, weil sich dort Synergieeffekte ergeben, weil es dort in etwa gleiche Beiträge und gleiche Leistungen gibt und weil jetzt auch die Angleichung der Arbeiter und Angestellten im Krankheitsfall und bei sonstiger Dienstverhinderung erfolgt ist. Also hier gleicht sich alles an.

Herr Nürnberger – er ist jetzt leider nicht im Saal – hält uns immer einen Prospekt vor, den wir angeblich irgendwann einmal gedruckt haben, und erklärt, dass die Wirtschaftskammer sich rühmt, dass man da, so rechnet er uns vor, etwas zu Lasten der Betroffenen gemacht hat. – Ich sage Ihnen Folgendes, meine Damen und Herren: Es war diese Bundesregierung, die die Angleichung der Arbeiter und Angestellten im Krankheitsfall durchgezogen hat. Sie haben es jahrelang nicht zusammengebracht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was in dieser Unterlage dargelegt wurde, sind zwei Dinge, die vermischt worden sind: Einerseits wurde mit einer Maßnahme Gerechtigkeit geschaffen, und andererseits wurde durch die Urlaubsaliquotierung, die darin auch angesprochen wurde, eine Ungerechtigkeit abgeschafft (Abg. Riepl: Sie haben es verschlechtert!), nämlich die, dass man bis zu dem Zeitpunkt, da das korrigiert wurde, mit einem Tag im Jahr einen Gesamturlaubsanspruch erworben hat. Das ist in keinem Land der EU so gewesen, und daher war es notwendig, es zu korrigieren.

Meine Damen und Herren! Bei diesen beiden Versicherungen ist es daher logisch, sinnvoll und konsequent, wenn ich die Beiträge und die Vorschreibung mit einem EDV-System abwickle, wenn ich ein gemeinsames Controlling habe. Das wird sich dann im Zeitablauf entsprechend rechnen, und das kommt auch in den Prognosen zum Ausdruck.

Was im Bereich dieser beiden Versicherungen richtig ist, das muss aber nicht zwangsläufig auch für einen anderen Bereich zutreffen. Sie haben jetzt den Antrag gestellt, die gewerbliche Sozialversicherung und die Sozialversicherung der Bauern zusammenzulegen. Wenn Sie mit dem Argument von Synergieeffekten gekommen wären, dann könnte man dem etwas abgewinnen – warum auch nicht? –, wenn ich dort Einsparungspotentiale sähe. Wenn ich aber genau dieselben Kriterien anlege wie beim anderen Beispiel, dann sehe ich, dass die Beitragsvorschreibung dort eine unterschiedliche ist: Ich habe einerseits den Einheitswert und andererseits den Einkommensteuerbescheid als Grundlage. – Ich habe daher keine Vorteile, wenn ich das so mache, wie Sie das vorschlagen.

Jetzt aber kommt der springende Punkt – und das ist das Komischste –: In Ihrer Begründung führen Sie an, der Staat leiste dort die höchsten Zuschüsse. – Wenn wir uns in der Verwaltung nichts ersparen, frage ich mich: Haben wir dann mehr Beiträge? Haben wir dann mehr Milliarden? – Überhaupt nichts haben wir in diesem Zusammenhang, gar nichts verändert sich! Sie gehen nach dem lockeren Motto vor: Aus zwei mach eins! Das ist am allereinfachsten, damit tut man schon irgendjemandem etwas zu Fleiß.

Jetzt frage ich Sie aber trotzdem: Wenn das, was Sie sagen, logisch ist, dann müssten Sie ja eigentlich für die Zusammenlegung mehrerer anderer Träger sein, dann müssten Sie ja fast für eine Art von Einheitsversicherung sein. Dann wäre es irgendwann so, dass der Letzte, der im Bergbau arbeitet, natürlich für seine Kollegen die Beiträge zahlen müsste. Das kann er nicht, sondern es muss in diesem Zusammenhang auch der Staat herangezogen werden.


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