Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 105

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österreichischen Universitäten nachhaltig geschädigt. Die Universitäten kämen in enge politische und wirtschaftliche Abhängigkeiten.

Dieser Gesetzesentwurf wird nicht nur von der Österreichischen Rektorenkonferenz vehement zurückgewiesen, sondern stößt auf die sachlich begründete Kritik aller Universitätsangehöriger. In zahlreichen Resolutionen und Stellungnahmen haben sich Professoren, Vertreter des Mittelbaus, Vertreter der Studierenden und Vertreter der Gewerkschaft gegen den Plan der Bildungsministerin ausgesprochen, die universitäre Mitbestimmung drastisch zu reduzieren und ein blau-schwarz besetztes Leitungsgremium (Universitätsrat) in jeder Universität zu installieren, das alle strategischen Entscheidungen treffen könnte. Als Reaktion auf dieses Vorgehen der Bildungsministerin wurde bereits die Abhaltung eines ersten Warnstreiks an den österreichischen Universitäten beschlossen.

Zur inhaltlichen Kritik an den geplanten autoritären Entscheidungsstrukturen kommt, dass einen Tag vor Ende der Begutachtungsfrist noch immer keine Folgekostenabschätzung des Entwurfs vorliegt, obwohl das Bundeshaushaltsgesetz eine solche Kostenschätzung zwingend erforderlich macht.

Experten schätzen, dass durch die geplante Universitätsreform 20 % mehr als bisher für die Verwaltung, für das Zukaufen ausgelagerter Dienstleistungen oder für Sonderverträge von ProfessorInnen aufzuwenden sein wird. Bei stagnierenden Budgets ist damit die umfassende Ausbildung der Studierenden in Zukunft nicht mehr sichergestellt. Es kann erwartet werden, dass im Zuge der geplanten Universitätsreform die Leistungsangebote gekürzt und Zugangsbeschränkungen (beispielsweise durch Studienplatz-Kontingentierungen) weiter verstärkt werden. Dies – wie die Einführung der Studiengebühren, die zu einer drastischen Reduzierung der Studierendenzahlen geführt hat – wird von der SPÖ grundsätzlich abgelehnt.

Reformen der österreichischen Universitäten sind trotz eines positiven Gesamtbefundes notwendig. Solche Reformen müssen aber die wertvollen Elemente – wie den Interessensausgleich in demokratischen Strukturen, die Offenheit für Studierende mit verschiedensten Biografien und Voraussetzungen, die Kooperation mit der Wirtschaft, das Miteinander von Politik, Ministerialverwaltung und Universitäten – erhalten und gleichzeitig auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten.

Die SPÖ tritt daher für eine Universitätsreform ein, die eine echte Autonomie bei Weiterentwicklung der bestehenden Partizipationsmöglichkeiten und schlankeren Entscheidungsstrukturen verwirklicht.

Darüber hinaus muss eine solche Reform die überwiegende Zustimmung der Betroffenen finden und darf nicht unter extremen Zeitdruck erfolgen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

Anfrage:

1. Sind Sie bereit, den Universitätsrat zu einem echten Aufsichtsgremium (Aufsichtsrat ohne operative Kompetenzen) umzugestalten und auf den dominierenden Einfluss der Bundesregierung in diesem Gremium zu verzichten?

2. Aus welchen Gründen sollen entgegen den ursprünglichen Vorschlägen zwei Mitglieder des Universitätsrats von der Bundesregierung und nicht von der Bildungsministerin entsendet werden?

3. Aus welchen Gründen planen Sie die Beseitigung des Selbstverwaltungscharakters der Universität durch den mehrheitlich politisch besetzten Universitätsrat?


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