23. Wieso gestehen Sie den Universitäten kein für eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit betriebsnotwendiges Vermögen zu?
24. Ist dafür vorgesorgt, dass die Universitäten entsprechende Übergangsregelungen für die Implementierung des Rechnungswesens erhalten?
25. Was soll in den kommenden fünf Jahren im Bereich des Dienstnehmerschutzgesetzes geschehen?
26. Die Einführung von Studiengebühren hat zu einer drastischen Reduzierung der Studierendenzahlen geführt. Die Zahl der Ansuchen um Erstzulassung ist im Wintersemester 2001/02 um 13,8 % zurückgegangen. Werden Sie sich für die Abschaffung der Studiengebühren einsetzen?
27. Sie haben stets davon gesprochen, dass 25 % der Studierenden Anspruch auf Studienbeihilfe bzw. Studienzuschuss haben. 46.728 der noch verbleibenden 194.776 Studierenden haben im Wintersemester 2001/02 um Beihilfen angesucht.
a) Wievielen Studierenden sind diese Beihilfen tatsächlich genehmigt worden?
b) Wieviele Studierende wurden noch nicht darüber informiert, ob sie für das vergangene Wintersemester Beihilfen bekommen?
c) Wieviele Studierende wurden noch nicht darüber informiert, ab wann sie Beihilfen ausbezahlt erhalten?
28. Wieviele zusätzliche Stipendienbezieher gibt es im Wintersemester 2001/02 im Vergleich zum Wintersemester 2000/01 im Universitätsbereich?
29. Wieviele Studierende erhalten lediglich den Studienzuschuss als Ausgleich für die Studiengebühren und in welcher Höhe?
30. Wieviele Studierende haben bisher ein zinsgestütztes Darlehen erhalten und wie hoch sind dafür die Aufwendungen des Bildungsministeriums?
31. Wann werden Sie angesichts der Tatsache, dass die letzte Stipendienerhöhung 1999 erfolgt ist, eine Erhöhung der Stipendien der Bundesregierung vorschlagen?
32. Eine Reihe von Vorschlägen geht bereits davon aus, dass die Universitäten künftig die Höhe der Studiengebühren selbstständig festlegen können. Sie haben dies in einer Erklärung ausgeschlossen. Warum soll die Öffentlichkeit diesem Versprechen mehr Glauben schenken als Ihrer früheren Aussage, gegen Studiengebühren zu sein?
33. Werden Sie eine substanzielle Bestandsgarantie für die Österreichische Hochschülerschaft vorsehen?
34. Wie beurteilen Sie die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der von Ihnen geplanten "Ausräumung" des UOG 1993, in dessen Folge nur verfassungsrechtliche "Ruinen" stehengelassen würden und außerhalb dieses Rahmens ohne Verfassungsmehrheit eine Universität ohne Selbstverwaltungscharakter mit Unternehmensstruktur eingerichtet würde?
35. Welche Auswirkungen wird die von Ihnen geplante Reform auf die Personalstruktur und die Aufgaben des Bildungsministeriums haben?
36. Welchen Aufwand werden die geplanten Pensionskassen verursachen?
37. Ist Ihnen bekannt, dass die Universitäten auf Grund des neuen Dienstrechts bei der Besetzung von Nachwuchsstellen zunehmend vor dem Problem stehen, dass es zuwenige oder keine Bewerbungen gibt?